Finanzdepartement
Das Departement überträgt, soweit erforderlich, die unmittelbare Erfüllung der departementalen Aufgaben auf die unterstellten Amtsstellen sowie Angestellten; es informiert den Regierungsrat rechtzeitig über wichtige Vorgänge im Departement und bereitet die dem Regierungsrat zustehenden Entscheide vor; es trifft die departementalen Entscheide, beurteilt die Leistungen und überwacht die Zielerreichung der unterstellten Ämter sowie zugewiesenen Anstalten.
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