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28.02.2021 04:31:03
Adresse: | Dorfplatz 4, 1261, 6061 Sarnen |
Telefon: | 041 666 63 62 |
E-Mail: | jugendfoerderung@ow.ch |
Aufgrund von gesellschaftlichen, technischen und wirtschaftlichen Veränderungen haben sich Lebenswelt und Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen in den vergangenen Jahrzehnten grundlegend verändert. Kindern und Jugendlichen eröffnen sich Möglichkeiten und Chancen gleichzeitig aber auch Unsicherheiten und die Gefahr der Überforderung. Um sich in diesem veränderten Umfeld zurechtzufinden, werden wichtige Schlüsselkompetenzen benötigt.
Jugendliche befinden sich in einer Phase des Übergangs. Diese Zeit ist geprägt von tiefgreifenden Veränderungen. Folge davon können Überforderung und Konflikte sein.
Eine adäquate Jugendförderung schlägt konkrete Massnahmen vor, die sofort realisier- und umsetzbar sind . Für die Jugendpolitik und Jugendförderung setzt der Kanton Obwalden seit 2008 einen kantonalen Jugendbeauftragten ein.
Projektförderung
Beratung und Sensibilisierung
Koordination und Vernetzung
Gesetzliche Grundlagen:
Kinder - und Jugendförderungsgesetz (GDB 874.1)
Förderung der ausserschulischen Jugendarbeit (Jugendförderungsgesetz JFG)(BG SR 446.1)
Verordnung über Massnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie zur Stärkung der Kinderrechte (VO SR 311.039.1)
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Rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns per E-Mail.
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