Die beauftragte Person für Datenschutz (Datenschutzbeauftragter) ist kantonales und kommunales Kontrollorgan im Sinne des
Bundesgesetzes über den Datenschutz. Nach kantonalem
Datenschutzgesetz erfüllt sie ihre Aufgabe unabhängig und selbstständig. Sie steht unter der Aufsicht des Kantonsrats. Administrativ ist sie der Staatskanzlei zugeordnet.
Der Kanton Obwalden hat durch
Vereinbarung mit den Kantonen Schwyz und Nidwalden über die Zusammenarbeit bei der Aufsicht im Datenschutz die Erfüllung der Aufgaben des Datenschutzes einem gemeinsamen Datenschutzbeauftragten übertragen.
Die beauftragte Person für Datenschutz überwacht die Anwendung der Vorschriften über den Datenschutz, berät die öffentlichen Organe und betroffenen Personen in Fragen des Datenschutzes und vermittelt zwischen ihnen und nimmt Stellung zu Entwürfen von Erlassen und zu Massnahmen, die für den Datenschutz von erheblicher Bedeutung sind.