Zivilstandsinspektorat
Gehört zum Departement: Sicherheits- und Justizdepartement
Aufsichtsbehörde des Kantons Obwalden ist das Amt für Justiz. Das Zivilstandsinspektorat ist für alle Aufgaben der Aufsichtsbehörde zuständig, welche die Aufsichtsbehörde nicht selber erledigt. Gegen Verfügungen des Zivilstandsinspektorats kann innert 20 Tagen schriftlich und begründet Beschwerde an die Aufsichtsbehörde geführt werden. Das Zivilstandsinspektorat des Kantons Obwalden wird seit 1. August 2016 durch die Aufsichtsbehörde des Kantons Luzern geführt. Es nimmt folgende Aufgaben wahr:
Im Übrigen ist die Amtsleitung des Amts für Justiz des Kantons Obwalden als Aufsichtsbehörde im Zivilstandsdienst zuständig. Zivilstandsamt Das Zivilstandsamt Obwalden in Sarnen ist für alle Gemeinden im Sarneraatal zuständig. In der Gemeinde Engelberg wird eine Aussenstelle geführt. Dem Zivilstandsamt sind auch die Aufgaben des Sonderzivilstandsamts zugeteilt (vgl. dazu die Weisung über das Sonderzivilstandsamt vom 9. April 2018 des Amts für Justiz). Gegen Verfügungen der Zivilstandsbeamtin oder des Zivilstandsbeamten kann innert 20 Tagen schriftlich und begründet Beschwerde an die Aufsichtsbehörde geführt werden. bewilligte Trauungslokale
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