Kantonale Baukoordination
Die kantonale Baukoordination koordiniert die Bearbeitung der Baugesuche auf kantonaler Ebene. Sie ist verantwortlich für die inhaltliche Übereinstimmung der notwendigen kantonalen Bewilligungen und bereitet den kantonalen Gesamtentscheid vor. Die Baukoordination erstellt Entscheide gemäss Raumplanungsgesetz für alle Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone. Die Baukoordination arbeitet eng mit den Bauämtern der Gemeinden zusammen. Diese sind zuständig für die Erteilung aller Baubewilligungen und leiten alle Gesuche für Bauten oder Anlagen, welche eine kantonale oder eidgenössische Bewilligung benötigen, an die Kantonale Baukoordination weiter. Auf Anfrage der Gemeinden hin hilft die Baukoordination im Rahmen von Vorabklärungen, die Ausgangslage für Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen zu klären. Alle Informationen zu Baugesuchen innerhalb und ausserhalb der Bauzone sind unter der Rubrik Dienstleistungen zu finden.
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