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19.04.2021 17:54:58
Adresse: | St. Antonistrasse 4, 6060 Sarnen |
Telefon: | 041 666 62 78 |
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Quellensteuer
Ausländische Arbeitnehmer/innen, welche die Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) nicht besitzen, im Kanton Obwalden jedoch steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt haben und Einkünfte aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit oder an deren Stelle tretende Ersatzeinkünfte beziehen, sind quellensteuerpflichtig.
Dies gilt für unselbstständig Erwerbende mit:
Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens auf den 1. Januar 2021
Per 1.1.2021 treten diverse Änderungen in Bezug auf die Quellenbesteuerung auf Erwerbseinkommen in Kraft. Untern stehend finden Sie ein entsprechendes Informationsschreiben sowie das neue Kreisschreiben Nr. 45 der Eidg. Steuerverwaltung (ESTV). Es regelt im Detail die Handhabung der Quellenbesteuerung und geht auf die Neuerungen per 1.1.2021 ein.
Online-Lösung zur Einreichung der Quellensteuerabrechnung
Unter https://eqst.ow.ch können Sie die Stammdaten des Arbeitgebers und der Pflichtigen erfassen und die Abrechnungen elektronisch via verschlüsselte Internetverbindung einreichen. Die online gesendeten Daten werden lokal auf Ihrem Gerät gespeichert, Ihnen die Arbeit ab der zweiten Abrechnung massiv erleichtert.
Da die Abrechnungen über die Schnittstelle des Lohnmeldeverfahrens (ELM) abgewickelt werden, erhalten Sie auch bei quartalsweiser Abrechnung für jeden Monat eine separate Rechnung mit Einzahlungsschein.
Hier finden Sie zudem eine Kurzanleitung (LINK).
Weitere nützliche Informationen finden Sie hier:
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