Steuerverwaltung Schenkungssteuer
Die Schenkungssteuer wurde per 01.01.2017 abgeschafft. Schenkungen aus dem Jahr 2016 oder früher unterliegen noch der Schenkungssteuer. Schenkungen zwischen Ehegatten, Verwandten in auf- und absteigender Linie, eingeschlossen Adoptiv- und Stiefkinder, Schwiegereltern, Schwiegersohn und Schwiegertochter sowie zwischen Geschwistern sind auch vor dem 01.01.2017 steuerfrei. Steuersatz bis 31.12.2016: 10% des Wertes der Zuwendung für Onkel, Tante, Neffe und Nichte 20% des Wertes der Zuwendung in allen übrigen Fällen Mit folgenden Links finden Sie direkt zu den betreffenden Bereichen:
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