Die Erbschaftssteuer wurde per 01.01.2017 abgeschafft. Erbschaften aus dem Jahr 2016 oder früher unterliegen noch der Erbschaftssteuer.
Erbschaften zwischen Ehegatten, Verwandten in auf- und absteigender Linie, eingeschlossen Adoptiv- und Stiefkinder, Schwiegereltern, Schwiegersohn und Schwiegertochter sowie zwischen Geschwistern sind auch vor dem 01.01.2017 steuerfrei.
Steuersatz bis 31.12.2016: 10% des Wertes der Zuwendung für Onkel, Tante, Neffe und Nichte
20% des Wertes der Zuwendung in allen übrigen Fällen
Mit folgenden Links finden Sie direkt zu den betroffenen Bereichen:
- Steuererklärung Erbschaften Link (Erbschaften ab dem 01.01.2017 unterliegen nicht mehr der Erbschaftssteuer)