Steuerverwaltung natürliche Personen
Natürliche Personen finden in Obwalden bemerkenswerte steuerliche Vorteile. Die Steuersätze für Einkommens- und Vermögenssteuern gehören zu den tiefsten der Schweiz, seit 2017 sind die Erbschafts- und Schenkungssteuern abgeschafft. Dank dem lukrativen Steuermodell mit Flat Rate Tax sprechen auch finanzielle Beweggründe für einen Umzug nach Obwalden. Überprüfen Sie das mit Hilfe unserer Steuerrechner. Kanton, Gemeinde und staatlich anerkannte Kirchgemeinden besteuern das gesamte Einkommen und Vermögen der natürlichen Personen mit Wohnsitz oder Aufenthalt im Kanton Obwalden unter Vorbehalt des interkantonalen Doppelbesteuerungsverbotes und der bestehenden staatsvertraglichen Regelungen (Doppelbesteuerungsabkommen). Natürliche Personen ohne Wohnsitz oder Aufenthalt im Kanton Obwalden sind aufgrund bestimmter wirtschaftlicher Zugehörigkeit zum Kanton Obwalden, z.B. Liegenschaftsbesitz, Betriebsstätte usw., für das entsprechende Einkommen und Vermögen beschränkt steuerpflichtig. Unter den Begriff "natürliche Personen" fallen sämtliche unselbstständige erwerbende Personen, nichterwerbstätige, Rentner sowie Personen, die eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausüben. Team unselbstständig Erwerbende (Link) Team selbstständig Erwerbende (Link) Weitere Nützliche Links finden Sie hier:
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