Steuerverwaltung Quellensteuer
Quellensteuer
Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens auf den 1. Januar 2021 Per 1.1.2021 treten diverse Änderungen in Bezug auf die Quellenbesteuerung auf Erwerbseinkommen in Kraft. Untern stehend finden Sie ein entsprechendes Informationsschreiben sowie das neue Kreisschreiben Nr. 45 der Eidg. Steuerverwaltung (ESTV). Es regelt im Detail die Handhabung der Quellenbesteuerung und geht auf die Neuerungen per 1.1.2021 ein.
Online-Lösung zur Einreichung der Quellensteuerabrechnung Unter https://eqst.ow.ch können Sie die Stammdaten des Arbeitgebers und der Pflichtigen erfassen und die Abrechnungen elektronisch via verschlüsselte Internetverbindung einreichen. Die online gesendeten Daten werden lokal auf Ihrem Gerät gespeichert, Ihnen die Arbeit ab der zweiten Abrechnung massiv erleichtert. Da die Abrechnungen über die Schnittstelle des Lohnmeldeverfahrens (ELM) abgewickelt werden, erhalten Sie auch bei quartalsweiser Abrechnung für jeden Monat eine separate Rechnung mit Einzahlungsschein. Hier finden Sie zudem eine Kurzanleitung (LINK). Weitere nützliche Informationen finden Sie hier:
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