Die tripartite Arbeitsmarktkommission erledigt die Aufgaben gemäss der Bundesgesetzgebung zum Entsendegesetz, erlässt ein von den Regierungen der Vereinbarungskantone zu genehmigendes Geschäftsreglement, unterbreitet den Regierungen der Vereinbarungskantone Voranschlag, Jahresrechnung und Jahresbericht zur Genehmigung sowie der zuständigen Bundesstelle zur Kenntnisnahme, beaufsichtigt die Vollzugsstelle, erlässt Weisungen für die Betriebsführung der Vollzugsstelle und bestimmt die Ausgabenbefugnis der Leitung der Vollzugsstelle. Sie erfüllt zudem weitere ihr von den Regierungen der Vereinbarungskantone gemeinsam übertragene Aufgaben.
Link: TAK-Vollzugsstelle
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