Fachgruppe Koordinierter Sanitätsdienst
Der Koordinierte Sanitätsdienst (KSD) unterstützt das öffentliche Gesundheitswesen mit koordiniert eingesetzten Mitteln des Bevölkerungsschutzes, privater Organisationen, anderer Kantone und der Armee, um die Patientinnen und Patienten bei Katastrophen oder in Notlagen bestmöglichst zu versorgen. Das Konzept des KSD orientiert sich an der Verordnung über den Koordinierten Sanitätsdienst des Bundes, den Richtlinien des Interverbands für das Rettungswesen (IVR) sowie den Richtlinien und Standards des Nationalen Netzwerks Psychologische Nothilfe (NNPN). Zur Erfüllung seiner Aufgaben steht dem Koordinierten Sanitätsdienst zusätzlich zu den Mitteln des öffentlichen Gesundheitswesens und des Zivilschutzes zur Verfügung:
Der Kanton kann zur Aufgabenerfüllung (im Rahmen des Staatsvoranschlags) mit andern Kantonen oder Dritten Vereinbarungen abschliessen oder Leistungsaufträge erteilen.
Dokument: KSD Aus- und Weiterbildungsplan 2019 Präsidium
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