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Spitalrat

Dem Spitalrat obliegt die strategische Führung des Kantonsspitals Obwalden. Er definiert demzufolge die strategische Ausrichtung des Kantonsspitals, überwacht die Geschäftsführung und legt die Organisation fest. Auf der Basis des kantonalen Leistungsauftrags legt er das Leistungsangebot fest und schliesst die Leistungsvereinbarung mit dem Kanton ab. Der Spitalrat genehmigt den Finanzplan, das Detailbudget und die jährliche Antragstellung für den leistungsbezogenen Kredit, die Jahresrechnung und den Rechenschaftsbericht. Er legt die Taxen des Kantonsspitals fest. Ihm obliegt es, über Um- und Neubauvorhaben bei Spitalliegenschaften bis zu einer Million Franken zu entscheiden. In allen weitergehenden Bauvorhaben stellt der Spitalrat Antrag an den Regierungsrat. Der Spitalrat stellt den Spitaldirektor beziehungsweise die Spitaldirektorin sowie die Chefärzte und Chefärztinnen an. Er kann auch Zusammenarbeitsverträge mit anderen Spitälern und öffentlichen und privaten Institutionen und Organisationen sowie weiteren Personen abschliessen.

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