Verwendung des Kantonsanteils an den Goldreserven der Schweizerischen Nationalbank sowie einen Nachtrag zum Staatsverwaltungsgesetz (Ausgabenbremse)
- Geschäftsart
- Bericht und Antrag
- Datum
- 27. Oktober 2005
- Beschreibung
- Mit einer Änderung des Staatsverwaltungsgesetzes und der Finanzhaushaltsverordnung soll im Kanton Obwalden eine „Ausgabenbremse“ eingeführt werden, welche das Haushaltsgleichgewicht sichern soll. Die Laufende Rechnung muss demnach mittelfristig ausgeglichen werden und die Investitionsrechnung ist über eine Zeitperiode von fünf Jahren zu 100 Prozent zu finanzieren. Eine Mehrausgabe oder Saldoverschlechterung gegenüber dem Voranschlagsentwurf des Regierungsrats bedarf der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Kantonsrats.
Zugehörige Objekte
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Ausgabenbremse_Botschaft.pdf | Download | 0 | Ausgabenbremse_Botschaft.pdf |
Datum | Sitzung |
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