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Ersatzwahlen in die Gerichte vom 15. Mai 2011

Informationen

Datum
15. Mai 2011
Beschreibung
4. April 2011
In stiller Wahl für den Rest der Amtsdauer bis 30. Juni 2012 gewählt worden sind (siehe Amtsblatt Nr. 14 vom 7. April 2011, S. 595):
a. als Mitglied des Obergerichts: Heinz Huber-Bucher, Sachseln (Amtsantritt 1. Mai 2011),
b. als Mitglied des Verwaltungsgerichts: Peter Imfeld, Sarnen (Amtsantritt 1. Juli 2011) und
c. als Mitglied des Kantonsgerichts: Johann Waser, Engelberg (Amtsantritt 1. Mai 2011).

28. März 2011
Fristgerecht sind bei der Staatskanzlei drei Kandidaturen für die Ersatzwahlen in das Obergericht, das Verwaltungsgericht und das Kantonsgericht angemeldet worden (siehe Medienmitteilung).

24. Februar 2011
Für das Vorbereitungsverfahren und das Verzeichnis der Fristen siehe Ausführungsbestimmungen über die Ersatzwahlen in die Gerichte für den Rest der Amtsdauer bis 30. Juni 2012 vom 22. Februar 2011 (Amtsblatt Nr. 8 vom 24. Februar 2011, S. 334).

Kantonale Vorlagen

Ersatzwahlen in die Gerichte für den Rest der Amtsdauer bis 30. Juni 2012

Resultate
Ergebnis
In stiller Wahl gewählt wurden Heinz Huber-Bucher, Sachseln, Peter Imfeld, Sarnen, und Johann Waser, Engelberg
Beschreibung
Allgemeines
Die Ersatzwahl in das Verwaltungsgericht sowie jene in das Kantonsgericht und die Ersatzwahl in das Obergericht finden am Sonntag, 15. Mai 2011, statt.
Ein allfälliger zweiter Wahlgang wird auf Sonntag, 19. Juni 2011, festgesetzt.
Die Ersatzwahlen gelten für den Rest der Amtsdauer bis 30. Juni 2012. Im Jahr 2012 finden für die Gerichte Gesamterneuerungswahlen für die Amtsdauer 2012 bis 2016 statt.
Die Wahlen erfolgen nach dem Mehrheitswahlverfahren (Majorz). Wahlkreis ist der Kanton.

Wahlvorschläge
Die Wahlvorschläge sind bis Montag, 28. März 2011, 17.00 Uhr, bei der Staatskanzlei einzureichen. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens fünf im Kanton wohnhaften Stimmberechtigten eigenhändig unterzeichnet sein. Die gleiche Person darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Dem Wahlvorschlag ist die Erklärung der vorgeschlagenen Person beizufügen, dass sie mit der Kandidatur einverstanden ist.

Rückzug und Ablehnung
Ein Wahlvorschlag kann bis Freitag, 1. April 2011, bis 17.00 Uhr eintreffend, vom Vertreter oder von der Vertreterin des Wahlvorschlags im Einverständnis mit der vorgeschlagenen Person durch schriftliche Erklärung an den Regierungsrat zurückgezogen bzw. von der vorgeschlagenen Person, die nicht unterzeichnet hat, abgelehnt werden.

Stille Wahl
Wird nur eine einzige gültige Kandidatur angemeldet, so erklärt der Regierungsrat die angemeldete Person als gewählt.

Amtsantritt
Der Amtsantritt der neu gewählten Mitglieder in das Obergericht und das Kantonsgericht wird durch den Regierungsrat nach Rücksprache mit dem Obergerichtspräsidenten festgelegt, der Amtsantritt des neu gewählten Mitglieds in das Verwaltungsgericht erfolgt am 1. Juli 2011.
Ebene
Kanton
Art
-