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Finanzierung der Abdeckung bestehender Güllegruben

Mit dem Inkrafttreten des Massnahmenplans Luftreinhaltung, Teilplan Ammoniak II am 1. Juli 2020, müssen alle Güllelager bis 2030 abgedeckt werden. Die dauerhaft wirksame Abdeckung von Behältern zur Lagerung von Gülle und flüssigen Vergärungsprodukten bewirkt eine deutliche Verminderung der Emissionen von Ammoniak und Gerüchen.

Der Bundesrat hat am 11. November 2020 das landwirtschaftliche Verordnungspaket 2020 verabschiedet. Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen auch die Gewährung von Finanzhilfen für Strukturverbesserungsmassnahmen. Konkrete Investitionshilfen für bauliche Massnahmen und Einrichtungen zur Verwirklichung ökologischer Ziele wie z. B. die Minderung der Ammoniakemissionen. Die Abdeckung von offenen Güllelagern wird mit einer Pauschale finanziell unterstützt. Fr. 60.-/m2 (Bund und Kanton je zur Hälfte).

Informationen

Datum
1. September 2012
Herausgeber/-in
Ressourcenprojekt

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