Wasserentnahmen aus Fliessgewässern und Seen
Das Merkblatt dient als Leitfaden für einmalige oder dauernde Wasserentnahmen mit oder ohne bauliche Massnahmen. Es wird erläutert, welche Voraussetzungen für die Bewilligung von Gesuchen erfüllt werden müssen und welche Auflagen für Wasserentnahmen gelten.
Abhängig von Gewässer, Zweck, Dauer und vorgesehenen Massnahmen sind für eine Wasserentnahme unterschiedliche Bewilligungen notwendig. Für Wasserentnahmen über den Gemeingebrauch hinaus sind fünf Fälle zu differenzieren, für alle ist das ausgefüllte "Gesuchsformular Wasserenthahme" notwendig.