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Sonderdruck Baurecht September 2020

Das Baugesetz und die Verordnung zum Baugesetz wurden durch den Nachtrag zum Baugesetz (Umsetzung IVHB) vom 29. Januar 2015 geändert. Die Änderungen sind am 1. Januar 2016 in Kraft getreten. Gemäss Art. 64b Abs. 1 und 2 haben die Gemeinden ihre Ortsplanungen bis am 24. Juni 2025 dem neuen Recht anzupassen. Bis zum Inkrafttreten der angepassten Ortsplanungen bleiben für die betreffenden Gemeinden die bisherigen kantonalen und kommunalen Bestimmungen in Kraft. Der Sonderdruck Baurecht 2020 enthält den gültigen Text des Baugesetzes und der Verordnung zum Baugesetz (Stand 1. September 2020) und weist die bis Ende 2015 geltenden Bestimmungen aus. Welche Fassung des kantonalen Baurechts in der jeweiligen Gemeinde zur Anwendung gelangt, kann bei den kommunalen Bauämtern in Erfahrung gebracht werden.

Informationen

Datum
21. September 2020

Dokumente

Name
Sonderdruck_Baurecht_September_2020.PDF (PDF, 721.74 kB) Download 0 Sonderdruck_Baurecht_September_2020.PDF

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