Bewilligung zur Veräusserung oder Teilung von belasteten Standorten (Allgemeinverfügung vom 21. November 2017)Allgemeinverfügung vom 21. November 2017: Bewilligung zur Veräusserung oder Teilung von Grundstücken, auf denen sich ein im Kataster der belasteten Standorte eingetragener Standort oder schädliche oder lästige Einwirkungen befindet.
Zugehörige Dienstleistung: Altlasten/ Kataster der belasteten Standorte Zuständige Instanz: Umweltschutz
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