Ergänzende Vorgaben zur Stundentafel Orientierungsschule ab 2017/18Art. 14 der Vollzugsrichtlinien zur Stundentafel 2017 beschreibt die Möglichkeit einer flexibleren Handhabung der Stundentafel. Im Sinne einer kantonal gleichen Praxis beschreibt das Amt für Volks- und Mittelschulen die einheitliche Benennung, Definition und Ausrichtung möglicher, die übliche Wochenstundenplanung sprengender Modelle, Unterrichtsformen und Gefässe in der Orientierungsschule.
Zuständige Instanz: Amt für Volks- und Mittelschulen Zuständige Oberinstanz: Bildungs- und Kulturdepartement
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