Weisungen über Dispensationen vom Unterricht in der VolksschuleDie Weisungen regeln den Umgang mit längeren und generellen Dispensationen von obligatorischen Schulfächern und mit längeren Dispensationen vom Unterricht. Insbesondere sind die Bedingungen und Verfahren bezüglich Dispensationen in den Fremdsprachen und für längere, generelle Abwesenheiten vom Unterricht (z.B. Auslandaufenthalte von Familien)genauer bestimmt.
Zuständige Instanz: Amt für Volks- und Mittelschulen Zuständige Oberinstanz: Bildungs- und Kulturdepartement
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