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Regierungsrat verabschiedet Bauprogramm Kantonsstrassen

12. November 2021
Die Anforderungen an die Kantonsstrassen und die kantonalen Velorouten haben sich in den letzten Jahren stark gewandelt. Ortsdurchfahrten müssen siedlungsverträglicher gestaltet, der Lärmschutz und die Verkehrsicherheit verbessert werden. Künftig werden wieder vermehrt Ausbau- und Modernisierungsmassnahmen notwendig sein. Um die anfallenden Projekte mit den Bauvorhaben von Gemeinden und Dritten abzustimmen und dadurch Synergien zu nutzen, wurden diese in einer langfristigen Projektplanung gebündelt. Abgeleitet daraus wurden die in den nächsten sechs Jahren anstehenden Bauprojekte im Bauprogramm Kantonsstrassen 2022–2027 zusammengefasst.

Das Kantonsstrassennetz des Kantons Obwalden umfasst 83,3 Kilometer Strassen und 465 Kunstbauten mit einem Wiederbeschaffungswert von 234 Millionen Franken. Bis ins Jahr 1996 beschloss die Landsgemeinde alle vier Jahre ein Bauprogramm Kantonsstrassen. Es enthielt jeweils die Ausbauprojekte am Kantonsstrassennetz für die kommenden vier Jahre und den dafür erforderlichen Rahmenkredit. In den Jahren nach 2000 waren keine neuen Kantonsstrassenabschnitte zu erstellen oder grössere Ausbaumassnahmen zu realisieren. Der Fokus lag beim Unterhalt und bei den grossen Tunnelprojekten. Auf weitere Bauprogramme wurde deshalb in den letzten 20 Jahren verzichtet.

Handlungsbedarf und bauliche Massnahmen an Kantonsstrassen
Künftig werden neben Unterhalts- wieder vermehrt Ausbau- und Modernisierungsmassnahmen notwendig sein. Baulicher Handlungsbedarf ergibt sich insbesondere aus dem kantonalen Richtplan 2019, der die siedlungsverträglichere Ausgestaltung von Ortsdurchfahrten festlegt, aus den Vorgaben des Bundes zur Lärmsanierung und zum Veloverkehr oder weil der Strassenzustand nicht mehr den geltenden Ausbaustandards entspricht oder weil die Verkehrssicherheit beeinträchtigt ist.

Langfristige Projektplanung
Die anstehenden Projekte werden in einem koordinierten Prozess über alle Bereiche (z.B. Zustand, Richtplan 2019, Verkehrssicherheit, Lärmschutz, Werterhaltung), in denen baulicher Handlungsbedarf an Kantonsstrassen besteht, festgelegt und mit Bauvorhaben von Gemeinden und Dritten kombiniert. Daraus wird die langfristige Projektplanung Kantonstrassen 2021 bis 2035 hergeleitet. Baudirektor Josef Hess erklärt: "Ziel des Bauprogramms ist, grösstmögliche Synergien zu nutzen und dank gemeinsamer Planung und Umsetzung möglichst viele Ziele gleichzeitig zu erreichen und dabei die Kosten für alle Beteiligten zu optimieren." Weitere Vorteile ergeben sich aus der Minimierung von Einschränkungen und Immissionen. "Wir wollen die Immissionen für die Anwohner und die Verkehrseinschränkungen durch Baustellen möglichst gering halten", so Hess.

Bauprogramm Kantonsstrassen 2022–2027
Das Bauprogramm Kantonsstrassen wird aus der langfristigen Projektplanung Kantonsstrassen abgeleitet. Das Bauprogramm Kantonsstrassen 2022 bis 2027 umfasst insgesamt 20 Projekte. Darin enthalten sind zwei Projekte (Ersatz Brücke Bahnhofstrasse, Kägiswil sowie Erneuerung und Ausbau Melchtalerstrasse 2. Etappe) für die der Kantonsrat Objektkredite genehmigt hat und die während der Programmperiode fertiggestellt werden. Die übrigen 18 Projekte werden in den Jahren 2022 bis 2027 geplant und weitgehend umgesetzt. Hierfür ist jeweils ein Objektkredit zu erteilen. Der Regierungsrat beantragt dafür dem Kantonsrat einen Rahmenkredit von 34,7 Millionen Franken. Dabei handelt es sich um geschätzte Bruttokosten inklusive Beiträge von Dritten im Umfang von 9,7 Millionen Franken. Die Aufteilung des Rahmenkredits auf die einzelnen Objektkredite erfolgt mit der jeweiligen Projektgenehmigung durch den Regierungsrat nach Massgabe des Budgetkredits und unter Einhaltung der Schuldenbremse.

Müssen infolge besonderer Umstände neue Projekte und Massnahmen während der Programmperiode ins Kantonsstrassenprogramm aufgenommen werden, so sollen diese mit dem erteilten Rahmenkredit finanziert und andere Projekte in die nächste Programmperiode verschoben werden. Auch verzögerte Projekte, für die in der Programmperiode kein Objektkredit erteilt werden konnte, müssen dem Kantonsrat mit dem Bauprogramm der nächsten Periode erneut zur Genehmigung vorgelegt werden.

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