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Evaluation Kindes- und Erwachsenenschutzrecht: Regierungsrat verabschiedet Anpassungen zuhanden des Kantonsrats

4. November 2021
Für die kantonale Umsetzung des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts sind gesetzliche Anpassungen nötig. Nach Durchführung des Vernehmlassungsverfahrens verabschiedet der Regierungsrat zwei Nachträge zuhanden des Kantonsrats. Der erste Nachtrag beinhaltet hauptsächlich die Abgeltung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), die Integration der privaten Beistandspersonen auf kantonaler Ebene, die Schaffung der entsprechenden Fachstelle und die Neuordnung des zweistufigen Staatshaftungssystems im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes. Im zweiten Nachtrag werden die Grundlagen für die Bildung einer zentralen Organisation (Gemeindezweckverband) im Rahmen des Projekts Sozialwesen Obwalden 2020+ geschaffen.

Seit dem 1. Januar 2013 ist in der Schweiz das neue Kindes- und Erwachsenen-schutzrecht in Kraft. Die kantonale Umsetzung wurde evaluiert und deren Wirksamkeit überprüft. Nach Kenntnisnahme des Evaluationsberichts durch den Kantonsrat wurden die gesetzlichen Anpassungen ausgearbeitet und einem Vernehmlassungsverfahren unterbreitet.

Die gesetzlichen Anpassungen beinhalten hauptsächlich die Integration der privaten Beistandspersonen auf kantonaler Ebene, die Schaffung der entsprechenden Fach­stelle bei der KESB sowie die Neuordnung des zweistufigen Staatshaftungssystems im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes (1. Nachtrag). Diese Anpassungen waren im Vernehmlassungsverfahren grundsätzlich unbestritten.

Die Kosten der KESB werden heute von den Einwohnergemeinden durch die Ver­schiebung von Steuereinheiten abgegolten. Über diesen Weg kann eine vollständige Verschiebung der Aufgabe der KESB von den Gemeinden an den Kanton erreicht werden. Nach dem Willen des Kantonsrats sind zur geltenden Lösung Varianten ge­prüft worden. Vorgeschlagen wurde in der Vernehmlassung als Variante eine Verteilung der Kosten über die Einwohnerzahlen. Damit würde die KESB aber eine an den Kanton ausgelagerte Aufgabe der Gemeinden bleiben. Mit einer Ausnahme war es allen Vernehmlassungsteilnehmenden ein Anliegen, dass die Aufgabe der KESB innert nützlicher Zeit definitiv auf den Kanton übergeht. Die Abgeltung nach Steuereinheiten ist ein Kompromiss, der für dieses Ziel einzugehen ist. Daher empfiehlt der Regierungsrat, die geltende Lösung, eine Abgeltung durch Verschiebung von Steuereinheiten, beizubehalten.

Sämtliche Einwohnergemeinden haben in ihren Vernehmlassungen insbesondere auch begrüsst, dass das Ergebnis der Evaluation in enger Zusammenarbeit zwischen dem Kanton und den Einwohnergemeinden entstanden ist. Die für die Einwohnergemeinden wichtigen Themen seien von Beginn an in das Projekt eingeflossen und die Haltungen der Einwohnergemeinden seien im Verlauf des Prozesses weitgehend berücksichtigt worden.

Sozialwesen Obwalden 2020+
Eine weitere gesetzliche Anpassung betrifft die Schaffung von rechtlichen Grundla­gen für die Bildung einer zentralen Organisation im Rahmen des Projekts Sozialwe­sen Obwalden 2020+. Die Einwohnergemeinden beabsichtigen, einen gemeinsamen Sozialdienst und damit auch eine gemeinsame Berufsbeistandschaft zu führen. Als Organisationsform ist das Institut des Zweckverbands vorgesehen (2. Nachtrag). Hierfür war die Schaffung von gesetzlichen Grundlagen für Zweckverbände notwendig, was in der Vernehmlassung unbestritten war.

Das Inkrafttreten der gesetzlichen Anpassungen ist per 1. April 2022 vorgesehen.

Link: Kantonsratsunterlagen

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