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Öffentliche Auflage der Anpassungen am Perimeter der Wildruhezonen

7. Mai 2021
Der Regierungsrat hat die Änderungen der Schutz- und Nutzungsplanung Wildruhezonen verabschiedet und zur öffentlichen Auflage freigegeben. Seit Inkrafttreten der Wildruhezonen im Jahr 2014 hat sich gezeigt, dass einige untergeordnete Anpassungen am Perimeter des Schutzplans notwendig sind, um Vollzugsprobleme zu beheben und Rechtssicherheit zu schaffen.

Die Wildruhezonen haben zum Ziel, wichtige Lebensräume, insbesondere Wintereinstands-, Aufzucht- und Brutgebiete für wildlebende Säugetiere und Vögel, vor Störungen durch das Ausüben von Sport- und Freizeitaktivitäten zu schützen. In der Zeit vom 1. Dezember bis 30. April, bzw. vom 1. Dezember bis 15. Juli dürfen Wildruhezonen nur auf den in den Plänen der Wildruhezonen gekennzeichneten Wegen begangen werden.

Seit Inkrafttreten der Wildruhezonen im Jahr 2014 haben sich die Markierung der Schutzgebiete sowie die Kontrolle über die Einhaltung der Nutzungsbeschränkungen, welche vorwiegend durch die Wildhut/Naturaufsicht wahrgenommen wird, etabliert. Allerdings hat sich gezeigt, dass einige untergeordnete Anpassungen am Perimeter des Schutzplans notwendig sind, um Vollzugsprobleme zu beheben und Rechtssicherheit zu schaffen. So wird Zum Beispiel ein nicht länger unterhaltener Wanderweg und dessen Weggebot aus dem Schutzplan entfernt oder der sich in der Wildruhezone befindende Anlauf der Sprungschanze in Engelberg aus dem Perimeter der Wildruhezone entlassen.

Die Unterlagen liegen vom 7. Mai 2021 bis 7. Juni 2021 während den ordentlichen Bürozeiten bei den Gemeindekanzleien Kerns und Engelberg sowie dem Amt für Wald und Landschaft in Sarnen zur Einsichtnahme auf. Zudem sind die Unterlagen im Internet unter www.ow.ch > Vernehmlassungen aufgeschaltet.

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