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Regierungsrat will Höchstgrenzen für die kantonalen Härtefallmassnahmen erhöhen

5. März 2021
Der Regierungsrat hat ein aufgestocktes Hilfspaket für von der Covid-19-Pandemie besonders betroffene Obwaldner Unternehmen zuhanden des Kantonsrats verabschiedet. Überdies sollen die Höchstgrenzen für die kantonalen Härtefallmassnahmen erhöht werden.

Der Bundesrat hat dem eidgenössischen Parlament in seiner Botschaft zur Änderung des Covid-19-Gesetzes die Grundlage zur Aufstockung des Härtefallprogramms für von der Covid-19-Pandemie besonders betroffene Unternehmen auf 10 Milliarden Franken unterbreitet. Über diese Aufstockung beraten die eidgenössischen Räte in der Märzsession (1. bis 19. März 2021). Für den Kanton Obwalden bedeutet dies finanzielle Hilfe im Umfang von insgesamt 24 Millionen Franken. Davon übernimmt der Bund einen Finanzierungsanteil von 70 Prozent. Um auf die Entscheide auf Bundesebene frühzeitig reagieren zu können, haben das Volkswirtschaftsdepartement und das Finanzdepartement im Auftrag des Regierungsrats ein aufgestocktes Hilfspaket für betroffene Obwaldner Unternehmen ausgearbeitet.

Wie vor einer Woche angekündigt (Medienmitteilung), beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat einen Zusatzkredit von 17 Millionen Franken zum bereits bewilligten Rahmenkredit von sieben Millionen Franken. Mit diesem Betrag soll wiederum der Maximalbeitrag an Bundesmitteln ausgelöst werden können. Da davon wie bisher zwei Drittel als à-fonds-perdu-Beiträge gesprochen werden sollen, wird dem Kantonsrat ein zusätzlicher Nachtragskredit über 3,287 Millionen Franken zulasten der Staatsrechnung 2021 unterbreitet. Die Obwaldner Gemeinden werden sich am aufgestockten Hilfsprogramm wiederum beteiligen. Der Kantonsrat behandelt dieses Geschäft an einer ausserordentlichen Kantonsratssitzung am 1. April 2021. Weil dieses Kreditgeschäft dem 30-tägigen fakultativen Referendum unterliegt, kann der Kantonsratsbeschluss erst am 11. Mai 2021 in Kraft treten.

95 Härtefallgesuche wurden eingereicht
Bisher sind beim Volkswirtschaftsdepartement 95 Härtefallgesuche eingetroffen. Die Eingabefrist läuft am 12. März 2021 ab. Aufgrund der vielen erwarteten Gesuche hatte der Regierungsrat in seinen Ausführungsbestimmungen die Höchstgrenze an Unterstützungsgeldern pro Unternehmen auf 150 000 Franken festgelegt. Bei einer Verlängerung des Lockdowns für gewisse Branchen sowie unter der Voraussetzung der Aufstockung durch einen Zusatzkredit vertritt der Regierungsrat jedoch die Ansicht, dass er diese Höchstgrenze in den Ausführungsbestimmungen erhöhen will. Für die dazu nötige Teilrevision der Ausführungsbestimmungen wartet der Regierungsrat aber noch die konkreten Änderungen der Covid-19-Härtefallverordnung des Bundes ab, die am 5. März 2021 kommuniziert werden sollen.

Für den weiteren Verlauf ist auch vorgesehen, dass bei einer Aufstockung der Mittel der Prozess für diejenigen Unternehmen, die bereits ein Gesuch eingereicht haben, so einfach wie möglich gestaltet wird. Allenfalls wird ein weiteres Zeitfenster für die Gesucheingabe geöffnet.

Aktuell noch keine Branchenlösungen
Verschiedene Rückmeldungen an den Kanton zeigen, dass durch die Vorgaben auf Bundesebene insbesondere die Hotellerie durch eine Lücke fallen könnte. Die Hotels sind zwar nicht geschlossen, weisen aber 2020 teilweise massive Einbrüche bei den Logiernächten auf. Dazu kommt, dass die Wintersaison durchzogen war. Oft erreichen die Hotels aber den Umsatzausfall von mehr als 40 Prozent nicht. Der Regierungsrat hat intensiv diskutiert, ob für die besonders betroffene Hotellerie/Gastronomie eine kantonale Branchenlösung gefunden werden soll. Davon wird aber momentan abgesehen. Zum jetzigen Zeitpunkt würde sich der Bund an einer solchen Lösung nicht beteiligen, womit diese Branchenunterstützung alleine mit Kantonsmittel finanziert werden müsste. Der Regierungsrat geht davon aus, dass mit der sogenannten „Bundesratsreserve“ für die Hotellerie zeitnah eine Lösung zur Verfügung stehen wird und will diese Vorgaben abwarten.

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