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Take-away-Betriebe in Skigebieten: Sitzgelegenheiten auf Terrassen sind ab 1. März 2021 nicht mehr erlaubt

26. Februar 2021
Seit dem 6. Februar 2021 dürfen Anbieter von Take-away-Speisen in Obwaldner Skigebieten kontrollierte Sitzgelegenheiten auf ihren Terrassen anbieten. Diese Regelung wurde in den letzten Tagen seitens des Bundes wiederholt kritisiert. Der Kanton Obwalden und die umliegenden Kantone haben sich gemeinsam mit dem Bund ausgetauscht. Dabei wurde aus rein staatspolitischen Gründen entschieden, die Praxis der Sitzgelegenheiten auf Terrassen ab 1. März 2021 nicht mehr zuzulassen.

Die Erfahrungen mit dem Anbieten von Sitzplätzen auf Terrassen von Take-away-Betrieben in Skigebieten waren grossmehrheitlich positiv. Die Gäste konnten ihr Essen in einer kontrollierten und geordneten Umgebung sowie unter Einhaltung der Abstandsregeln einnehmen. Die Personenströme konnten besser gelenkt werden und es bestand eine Maskenpflicht, bis der Sitzplatz eingenommen wird. Der Kanton Obwalden ist daher der Ansicht, dass es aus epidemiologischer Sicht sinnvoller und deutlich sicherer wäre, kontrollierte Sitzgelegenheiten auf den Terrassen anzubieten.

Diese Regelung wurde zugelassen, weil sich aus Sicht des Finanzdepartements aus der Covid-19-Verordnung besondere Lage keine Einschränkung für das Bereitstellen von nicht bedienten Sitzgelegenheiten auf Terrassen ergibt. Das Bundesamt für Gesundheit ist jedoch der Ansicht, dass diese Regelung gemäss den geltenden gesetzlichen Grundlagen nicht zulässig ist. Aufgrund dieser unterschiedlichen Rechtsauffassungen haben der Kanton Obwalden und die anderen betroffenen Kantone das Gespräch mit dem Bund gesucht und die Situation eingehend diskutiert. Dabei bekräftigte der Bund nochmals seine Position.

Aus rein staatspolitischen Gründen hat das Finanzdepartement nach Rücksprache mit dem Regierungsrat nun entschieden, die Möglichkeit für Sitzgelegenheiten auf Terrassen in Skigebieten nur noch bis am Sonntag, 28. Februar 2021, 17.00 Uhr zuzulassen. Somit gelten ab dem 1. März für alle Gastronomiebetriebe dieselben Regeln bezüglich Take-away.

"Wir sind enttäuscht darüber, diesen staatspolitisch motivierten Entscheid fällen zu müssen, allerdings sind wir an einer guten Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Kantonen nach wie vor interessiert", sagt die zuständige Regierungsrätin Maya Büchi-Kaiser und ergänzt: "Unser übergeordnetes Ziel bleibt es, die Covid-19-Neuansteckungen zu reduzieren und entsprechende Voraussetzungen zu schaffen, um das Ansteckungsrisiko zu minimieren. Das gemeinsam Erreichte soll dabei nicht aufs Spiel gesetzt werden. Die Bewältigung der Covid-19-Pandemie kann nur mit Zusammenhalt und gegenseitigem Verständnis erfolgreich gelingen."

Nach der Klärung dieser Thematik, erwartet der Kanton Obwalden nun, dass der Bundesrat zeitnah die wichtigen Entscheide bezüglich langfristige Ausstiegs- und Öffnungsszenarien fällen wird. Unserer Wirtschaft sowie Gesellschaft braucht eine Perspektive sowie Planungssicherheit.

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