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Obwaldner Skigebiete können ab 30. Dezember 2020 öffnen

28. Dezember 2020
Der Regierungsrat hat beschlossen, dass im Kanton Obwalden Bewilligungen für das Betreiben von Skigebieten ab dem 30. Dezember 2020 erteilt werden können. Die Lage im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie hat sich stabilisiert. Die notwendigen Voraussetzungen sind nun gegeben.

Vor Weihnachten hatte der Regierungsrat beschlossen, vorerst bis am 29. Dezember 2020 keine Bewilligungen für das Betreiben von Skianlagen zu erteilen. Die Spitalauslastung in der ganzen Region war damals sehr hoch und eine zusätzliche Belastung des Gesundheitssystems durch Skiunfälle nicht zumutbar. "Der Entscheid fiel uns damals nicht leicht, aber die Situation liess leider keine andere Option zu", so die Obwaldner Gesundheitsdirektorin Maya Büchi-Kaiser.

Die epidemiologische Lage der Corona-Pandemie hat sich seither im Kanton Obwalden grundsätzlich stabilisiert. Bezüglich der Spitalkapazitäten ist besonders beim Kantonsspital Obwalden eine Entschärfung der Lage festzustellen. Die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung ist gewährleistet. Unter diesen Umständen ist es möglich, dass die Skigebiete ihren Betrieb aufnehmen können. Bewilligungen dazu können ab dem 30. Dezember 2020 erteilt werden. Für den Skibetrieb werden Kapazitätsbegrenzungen anhand von Ersteintritten pro Tag festgelegt. Es besteht nur ein beschränktes Verpflegungsangebot in der Form von Take-aways. Alkoholische Getränke dürfen von Take-away-Betrieben im Skigebiet nicht ausgeschenkt werden. Die Bevölkerung wird dazu aufgerufen, sich vor dem Besuch eines Skigebiets über die aktuelle Situation und Auslastung zu informieren.

"Es freut mich, dass sich die Situation positiv entwickelt hat und das Skifahren in Obwalden wieder möglich ist," erklärt Regierungsrätin Maya Büchi-Kaiser. "Wir appellieren allerdings an die Bevölkerung, auch auf der Piste und in den Transportanlagen die geltenden Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten und vorsichtig zu sein."

Restaurants bleiben weiterhin geschlossen

Sämtliche Restaurations-, Bar- und Clubbetriebe in Obwalden müssen jedoch weiterhin geschlossen bleiben. Der Kanton hat hierzu momentan keinen Spielraum, da die für eine Öffnung notwendigen Kriterien gemäss Bundesrecht aktuell nicht erfüllt werden. Der Regierungsrat verfolgt die weitere Entwicklung der Corona-Pandemie aufmerksam und evaluiert laufend, ob Lockerungen oder weiterführende Massnahmen angezeigt sind.

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