Kopfzeile

Inhalt

Coronavirus: Bewilligung fürs Betreiben von Skianlagen frühestens ab 30. Dezember 2020

18. Dezember 2020
Die Spitalauslastung in der Zentralschweiz ist aktuell sehr hoch. Eine zusätzliche Belastung durch Skiunfälle ist momentan nicht zumutbar. Die Bewilligung für das Betreiben von Skianlagen kann somit für den Zeitraum vom 22. Dezember bis zum 29. Dezember 2020 nicht erteilt werden.

Die epidemiologische Lage im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie bleibt angespannt. Die Auslastung in den Zentralschweizer Spitälern, insbesondere im Luzerner Kantonsspital LUKS als regionales Zentrumsspital, ist sehr hoch. Das LUKS ist im Moment kaum noch in der Lage, zusätzliche Patientinnen und Patienten aus den umliegenden Kantonen aufzunehmen. Auch das Kantonsspital Obwalden ist bereits stark ausgelastet. Angesichts der unklaren Situation rund um die hohen Corona-fallzahlen könnten auch hier zusätzliche Wintersportunfälle den Betrieb belasten. Jedes Jahr verunfallen rund 70 000 in der Schweiz wohnhafte Personen auf der Ski- oder Schlittelpiste. Eine zusätzliche Belastung der Spitäler und des Gesundheitspersonals durch Schneesportunfälle ist aktuell nicht zumutbar. In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen hat der Kanton Obwalden deshalb entschieden, den Skigebieten vom 22. bis am 29. Dezember 2020 keine Bewilligung für das Betreiben von Skianlagen zu erteilen. Die Gefahr von Unfällen und somit einer noch stärkeren Belastung des Gesundheitswesens soll damit gesenkt werden.

Bergbahnen können offen bleiben

Nicht geöffnet werden dürfen Ski- und Sessellifte sowie Skipisten, Schlittelwege und andere Schneesportanlagen wie Fun-Parks. Hingegen können Bergbahnen geöffnet bleiben. Spazierwege und Langlaufloipen sollen der Bevölkerung für Bewegung im Freien weiterhin zur Verfügung stehen. Die Unfallgefahr ist bei diesen Aktivitäten deutlich geringer als beim Ski- oder Snowboardfahren.

Sperrstunde bis 22 Uhr und Sonntagsverkäufe

Weiterhin gilt die Sperrstunde für Restaurants, Bars und Clubbetriebe ab 22 Uhr sowie die Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen für Einkaufsläden vorerst bis und mit Dienstag, 22. Dezember 2020. Der Regierungsrat wird am nächsten Dienstag die Situation neu beurteilen und über die weitere Regelung entscheiden.

Neubeurteilung der Lage ab 29. Dezember 2020 vorgesehen

Die Zentralschweizer Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren haben sich darauf geeinigt, die Lage nach Weihnachten neu zu beurteilen und das weitere Vorgehen zu beschliessen. Die epidemiologische Lage in der Region sowie die Spitalauslastung in der ganzen Zentralschweiz werden laufend beobachtet.

"Ich bedaure sehr, dass wir zu diesem Entscheid gezwungen sind. Die aktuelle Entwicklung der Spitalkapazitäten lässt leider keinen anderen Entschluss zu", erklärt die Gesundheitsdirektorin Maya Büchi-Kaiser. "Unser gesamtes Gesundheitssystem inklusive dem stark belasteten Personal hat momentan Priorität. Wir dürfen nicht zulassen, dass die medizinische Versorgung unserer Bevölkerung nicht mehr sichergestellt ist."

Der Kanton Obwalden ruft die Bevölkerung sowie die Touristinnen und Touristen dazu auf, ihre eigene Verantwortung wahrzunehmen. Grössere Menschenansammlungen sollten gemieden und der Bewegungsradius möglichst eingeschränkt werden.

Zugehörige Objekte

Auf Social Media teilen