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Sperrstunde gilt im Kanton Obwalden erst ab 22 Uhr – Gottesdienste mit maximal 50 Personen und Sonntagsverkäufe werden erlaubt

11. Dezember 2020
Der Regierungsrat hat entschieden, dass im Kanton Obwalden für Restaurations-, Bar- und Clubbetriebe die Sperrstunde erst ab 22 Uhr gilt. Er macht damit von der Ausnahmeregelung des Bundesrats Gebrauch. Weiter sind ab sofort Gottesdienste bis zu 50 Personen erlaubt. Die strikte Umsetzung der Schutzkonzepte ist weiterhin zentral.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. Dezember 2020 seine Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus verstärkt. Ziel ist, die Anzahl Kontakte weiter zu reduzieren und Menschenansammlungen zu vermeiden. Für Restaurants und Bars, Läden und Märkte, Museen und Bibliotheken sowie Sport- und Freizeitanlagen gilt ab morgen Samstag, 12. Dezember, eine Sperrstunde ab 19 Uhr.

Sperrstunde in Obwalden ab 22 Uhr

Der Bund erlaubt es, Kantonen mit günstigen epidemiologischen Entwicklungen, die Öffnungszeiten bis auf 23 Uhr auszuweiten. Die Voraussetzung hierfür ist, dass der Reproduktionswert während mindestens sieben Tagen unter eins und die 7-Tage-Inzidenz während mindestens sieben Tagen unter dem Schweizer Schnitt liegt. Zudem müssen im Kanton ausreichende Kapazitäten im Contact-Tracing sowie in der Gesundheitsversorgung vorhanden sein.

Dank dem vorbildlichen Verhalten der Bevölkerung in den letzten Wochen hat sich die epidemiologische Lage im Kanton Obwalden stabilisiert. Der Kanton Obwalden erfüllt somit diese Vorgaben seit längerem und macht daher Gebrauch von der Ausnahmeregelung. Im Kanton Obwalden gilt für Restaurants, Bars und Clubbetriebe ab morgen Samstag, 12. Dezember, eine Sperrstunde ab 22 Uhr.

Öffnung an Sonn- und Feiertagen für Einkaufsläden

Ferner erfüllt der Kanton Obwalden auch die Vorgaben für eine Ausnahmeregelung für Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen. Die Einkaufsläden können an Sonntagen geöffnet werden. "Mit diesem Beschluss wollen wir der ohnehin schon angeschlagenen Wirtschaft helfen, das für den Umsatz so wichtige Weihnachtsgeschäft einigermassen zu retten“, erklärt Gesundheitsdirektorin Maya Büchi-Kaiser.

Gottesdienste mit maximal 50 Teilnehmenden

Im Kanton Obwalden galt bisher für alle Veranstaltungen eine generelle Beschränkung auf 30 Personen. Gemäss den neuen Bundesvorgaben ist die Durchführung von Veranstaltungen per sofort verboten. Somit ist diese kantonale Beschränkung auf 30 Personen hinfällig geworden.

Für religiöse Veranstaltungen hat der Bund eine Ausnahme mit bis zu 50 Personen vorgesehen. Diese gilt ab sofort auch für den Kanton Obwalden. Somit können ab morgen Samstag, 12. Dezember 2020, wieder Gottesdienste mit bis zu 50 Personen durchgeführt werden.

"Selbstverständlich müssen die Schutzkonzepte und die Vorsichtsmassnahmen strikt umgesetzt und eingehalten werden. Die Kirchen müssen sicherstellen, dass der erforderliche Abstand auch vor und nach den Gottesdiensten eingehalten wird", erklärt Maya Büchi-Kaiser.

Der Schutz der Gesundheit ist weiterhin das oberste Ziel des Regierungsrats. Sollte sich die Lage der Corona-Pandemie im Kanton kurzfristig wieder verschlechtern, behält er sich vor, beide Entscheide noch einmal zu überprüfen. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass sich die Ausgangssituation im Kanton Obwalden jederzeit sehr kurzfristig ändern kann, womit die Ausnahmeregelung wegfällt. Der Regierungsrat bittet deshalb die Bevölkerung, weiterhin aktiv mitzuarbeiten und die geltenden Vorsichtsmassnahmen strikte einzuhalten.

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