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Regierungsrat Obwalden beschränkt Veranstaltungen auf 30 Personen

30. Oktober 2020
Nachdem auf Bundesebene ab 29. Oktober 2020 neue Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie gelten, erlässt der Regierungsrat eine verschärfte Regelung für den Kanton Obwalden. Öffentliche Veranstaltungen werden auf maximal 30 Personen beschränkt. Ziel ist es, die Zahl der Neuansteckungen zu senken und die Arbeit des Contact Tracings zu entlasten.

Die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus ist im Kanton Obwalden, wie in der gesamten Schweiz, seit einigen Wochen auf einem hohen Niveau und weiter zunehmend. Um Personenkontakte und das Ansteckungsrisiko weiter zu reduzieren, hat der Regierungsrat entschieden, weitergehende Massnahmen als der Bundesrat zu erlassen und öffentliche Veranstaltungen im Innen- und im Aussenbereich auf maximal 30 Personen zu begrenzen. Diese Obergrenze haben die Zentralschweizer Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (ZGDK) bereits in der Konsultation des Bundesrates einstimmig gefordert. Nicht unter diese Obergrenze fallen Personen, die bei der Durchführung der Veranstaltung mitarbeiten. Ausgenommen von der Einschränkung sind politische Versammlungen sowie politische und zivilgesellschaftliche Kundgebungen. Die Regelung gilt ab Montag, 2. November 2020.

Die Erfahrungen des Contact Tracings haben gezeigt, dass öffentliche und private Veranstaltungen zu den grössten Treibern der Covid-19-Neuansteckungen gehören. Eine massvolle Eingrenzung der Teilnehmerzahl ist daher sinnvoll und entlastet die Arbeit des Contact Tracings. Die Massnahmen wurden zwischen den Zentralschweizer Gesundheitsdirektionen abgesprochen und koordiniert. Ziel ist es, eine einheitliche Handhabung der Regelungen innerhalb der Region sicherzustellen.

Es ist das Ziel des Regierungsrats, die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und die Kapazitäten im Gesundheitswesen aufrechtzuerhalten. "Damit uns das gelingt, ist es von enormer Wichtigkeit, dass wir die Ansteckungsketten rasch unterbrechen können", sagt Gesundheitsdirektorin Maya Büchi-Kaiser. Gleichzeitig sollen auch die wirtschaftlichen Auswirkungen begrenzt werden. Ein zweiter Lockdown muss verhindert werden, auch im Hinblick auf das für viele Unternehmen wichtige Weihnachtsgeschäft. Die Senkung der Infektionszahlen ist daher im Interesse aller. "Mit den vom Bundesrat und vom Regierungsrat verordneten Massnahmen wollen wir verhindern, dass es zu noch weiteren Einschränkungen unseres Alltags kommt. Damit dienen wir letztlich unserem Kanton und unserer Wirtschaft", sagt Landammann Christian Schäli.

Neue Schnelltests nur für Personen mit Symptomen

Der Bundesrat hat ab dem 2. November 2020 neue Antigen-Schnelltests zugelassen, um eine Covid-19-Infektion festzustellen. Da die Schnelltests weniger empfindlich sind, ist deren Verwendung nur für Personen vorgesehen, die gemäss den Kriterien des Bundesamts für Gesundheit als symptomatisch gelten und nicht zu den besonders gefährdeten Personen gehören. Der Zugang erfolgt wie bisher nur über ärztliche Anordnung.

Neue Regelungen bei den Schulen ab Sekundarstufe II

Gemäss Bundesratsentscheid müssen in der Sekundarstufe II ab dem kommenden Montag auch während des Unterrichts Gesichtsmasken getragen werden. Für die obligatorische Schule hat der Bundesrat keine weiteren Vorgaben gemacht. Die Schutzkonzepte mit einer teilweisen Maskenpflicht auf der Sekundarstufe I und dem Unterricht ohne Masken für die Schülerinnen und Schüler der Primarschule und des Kindergartens gelten weiterhin.

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