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Aufgabenteilung zwischen Kanton und Einwohnergemeinden ist zweckmässig

19. Juni 2020
Im Auftrag des Regierungsrats hat eine Projektgruppe die Aufgabenteilung zwischen dem Kanton und den Einwohnergemeinden überprüft. Die Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden soll möglichst effizient und effektiv geschehen. Die Arbeitsgruppe kommt zum Schluss, dass die Aufgabenzuteilung gut funktioniert und die Schnittstellen klar sind. Sie sieht nur wenig Handlungsbedarf.

Die Überprüfung der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Einwohnergemeinden war ein Bestandteil der Finanzstrategie, welche im Mai 2017 durch den Regierungsrat verabschiedet wurde. In einer ersten Phase wurde durch den Kantonsrat am 28. Juni 2019 die Verordnung über die Beteiligung der Einwohnergemeinden am interkantonalen Finanzausgleich (NFA) beschlossen. In einer zweiten Phase hat der Regierungsrat eine Projektgruppe, zusammengesetzt aus Vertreterinnen und Vertretern des Kantons und der Einwohnergemeinden, mit der weiteren Überprüfung beauftragt. Die Hauptziele der Aufgabenentflechtung waren die Entwirrung der Aufgaben- und Kompetenzverflechtung zwischen dem Kanton und den Gemeinden, die Vereinfachung der administrativen Abläufe, sowie die Schaffung von Transparenz bei der Ausweisung der Gesamtkosten. Sowohl der Kanton als auch die Gemeinden sollten an Handlungsspielraum gewinnen.

Die Projektgruppe kommt nach ihrer Analyse zum Schluss, dass die geltende Aufgabenteilung zwischen dem Kanton und den Einwohnergemeinden gut funktioniert. Die Schnittstellen sind klar und es bestehen nur wenige Verbundaufgaben. Die Projektgruppe sieht in den durch sie überprüften Bereichen wenig Raum für Synergiegewinne oder Qualitätssteigerungen. Trotzdem hat sie drei Bereiche definiert, welche in weiteren Projekten separat untersucht werden sollten:

  • Beim Chemie und Strahlenschutz ist eine Auslagerung zu prüfen.
  • Bei der nächsten Revision der Bildungsgesetzgebung soll die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden überprüft werden.
  • Bei der Lohnadministration soll geprüft werden, ob diese allenfalls an eine dritte Organisation ausgelagert werden soll (Outsourcing) oder ob beispielsweise eine gemeinsame Lohnadministration mit den Einwohnergemeinden angestrebt werden soll.

Der Regierungsrat hat entschieden, dass zusätzlich folgende Bereiche ebenfalls einer Analyse unterzogen werden sollen:

  • Der Kostenverteiler bei den Programmvereinbarungen im Umweltbereich soll überprüft werden.
  • Die Einführung eines kantonalen Bauamts soll geprüft werden.

Die verantwortlichen Departemente wurden nun beauftragt, die jeweiligen Projektaufträge in ihre Geschäftsplanung aufzunehmen. Mit der Kenntnisnahme des Schlussberichts hat der Regierungsrat die Projektgruppe aufgelöst und dankt den Beteiligten für ihre wertvolle Arbeit.

Link: Abschlussbericht Projektgruppe Aufgabenteilung Kanton-Gemeinden

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20-40_MM_RR_Aufgabenteilung_Kanton_Gemeinden.pdf Download 0 20-40_MM_RR_Aufgabenteilung_Kanton_Gemeinden.pdf
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