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Wiederöffnung der Schalter in der kantonalen Verwaltung

5. Juni 2020
Die Schalterdienstleistungen der kantonalen Verwaltung werden mit dem nächsten Lockerungsschritt am 8. Juni 2020 wieder angeboten. Ein Schutzkonzept gewährleistet die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsvorgaben. Nach Möglichkeit sollen Dienstleistungen des Kantons jedoch weiterhin in telefonischer oder elektronischer Form bezogen werden.

Seit dem 19. März 2020 stehen die Schalter der kantonalen Verwaltung den Kundinnen und Kunden nur in dringenden Fällen und mittels telefonischer oder elektronischer Voranmeldung zur Verfügung. Diese aufgrund der Corona-Pandemie erlassene Sonderregelung wird nun beendet. Der Regierungsrat hat entschieden, per 8. Juni 2020 die Schalterdienstleistungen wieder im ursprünglichen Umfang anzubieten und zu den gewohnten Schalteröffnungszeiten von Montag bis Freitag, 08.00 bis 11.45 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr zurückzukehren.

Wichtig bleibt indes die Einhaltung der Vorgaben des Bundesamtes für Gesundheit: Halten Sie Abstand zu anderen Menschen. Niesen oder husten Sie in ein Papiertaschentuch oder die Armbeuge. Bleiben Sie zu Hause, wenn Sie sich krank fühlen
oder Krankheitssymptome spüren.

Die kantonale Verwaltung verfügt über ein Schutzkonzept. Die Ämter und Abteilungen setzen die notwendigen Schutzvorkehrungen für die Mitarbeitenden und bei den öffentlichen Schaltern um. Die Kundinnen und Kunden werden gebeten, die Anweisungen vor Ort zu befolgen.

Um grössere Publikumsströme zu vermeiden, ist die Öffentlichkeit weiterhin aufgerufen, Dienstleistungen des Kantons soweit möglich in telefonischer oder elektronischer Form abzuwickeln. Ebenso ist es erwünscht, dass für Termine am Schalter eine telefonische Voranmeldung erfolgt. Die Kontaktdaten und allfällige abweichende Öffnungszeiten respektive Regelungen einzelner Amtsstellen sind auf der Webseite des Kantons Obwalden (www.ow.ch → Verwaltung) zu finden.

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