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Der Regierungsrat stellt die Auszahlung der IPV-Gelder für das Jahr 2020 mittels Noterlass sicher

26. März 2020
Für das Jahr 2020 beträgt der Selbstbehalt bei der Individuellen Prämienversicherung in der Krankenversicherung bis zu einem anrechenbaren Einkommen von 35 000 Franken 11,25 Prozent. Danach steigt der Selbstbehalt pro 100 Franken anrechenbarem Einkommen um je 0,01 Prozent.

Gemäss dem Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz wird in Obwalden der Prozentsatz des Selbstbehalts bei der Individuellen Prämienverbilligung in der Krankenversicherung (IPV) jährlich durch Kantonsrat festgelegt. Die Behandlung des Geschäfts war für die Kantonsratssitzung vom 19. März 2020 traktandiert.

Nachdem der Bundesrat am 16. März 2020 infolge der Corona-Krise für die ganze Schweiz die ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz erklärt und einschneidende Massnahmen angeordnet hatte, entschied die Ratsleitung des Kantonsrats, die Kantonsratssitzung vom 19. März 2020 abzusagen. Gleichzeitig übermittelte sie dem Regierungsrat den Wunsch, den Selbstbehalt der IPV für das Jahr 2020 mittels Noterlass festzulegen, damit die zeitnahe Auszahlung der Prämienverbilligung sichergestellt werden könne.

Der Regierungsrat kommt diesem Wunsch nach. „Nach übereinstimmender Auffassung von Regierungsrat und Ratsleitung des Kantonsrats sind die Voraussetzungen für einen Noterlass erfüllt“, hält Landstatthalter Maya Büchi-Kaiser fest. Die aktuelle Lage verhindert eine termingerechte Regelung auf dem ordentlichen Rechtssetzungsweg. „Es geht um den Schutz eines wichtigen Rechtsguts, nämlich die fristgerechte Auszahlung der Prämienverbilligung.“ Weite Teile der anspruchsberechtigten Bevölkerung könnten bei einer nicht rechtzeitigen Auszahlung der IPV-Gelder und aufgrund der Auswirkungen der Corona-Krise (wie Kurzarbeit etc.) in finanzielle Engpässe kommen. „Eine solche Situation will der Regierungsrat verhindern“, erklärt die Obwaldner Gesundheitsdirektorin.

Der Regierungsrat stellt deshalb die Auszahlung der IPV-Gelder für das Jahr 2020 mittels Noterlass sicher. Für das Jahr 2020 beträgt der Selbstbehalt bis zu einem anrechenbaren Einkommen von 35 000 Franken 11,25 Prozent. Danach steigt der Selbstbehalt pro 100 Franken anrechenbarem Einkommen um je 0,01 Prozent. Der Beschluss tritt sofort in Kraft. Im Sinne der demokratischen Grundordnung wird der Noterlass dem Kantonsrat anlässlich seiner nächsten Sitzung zum Entscheid vorgelegt.

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