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Pokerturniere sollen in Obwalden zugelassen werden

14. Februar 2020
Der Kanton Obwalden passt die kantonalen Regelungen über Geldspiele dem Bundesrecht an. Grossspiele (Swiss-Lotto, Euromillions usw.) und Kleinspiele (Kleinlotterien, Tombolas, Lottos) sind in Obwalden weiterhin zugelassen, neu gilt dies auch für kleine Pokerturniere. Die Grundsätze der Verteilung der Swisslos-Gelder werden – unter Beibehaltung der bisherigen Zuständigkeiten – im neuen Einführungsgesetz verankert. Die Vernehmlassung dauert bis Ende April 2020.

Das neue Bundesgesetz über Geldspiele ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten, nachdem es an der Volksabstimmung vom 10. Juni 2018 mit rund 73 Prozent Ja-Stimmen (Kanton Obwalden: 70 Prozent Ja-Stimmen) angenommen wurde. Die Kantone haben ihre Gesetzgebung bis am 1. Januar 2021 an das neue Recht anzupassen.

Ziele des Bundesgesetzes über Geldspiele sind unter anderem der sichere und transparente Betrieb der Geldspiele, die Generierung von Erträgen für gemeinnützige Zwecke, Schutz der Bevölkerung angesichts des Gefährdungspotenzials der Geldspiele und die Bekämpfung der Kriminalität im Bereich Geldspiele.

Mit dem neuen Einführungsgesetz zum Geldspielgesetz sollen die bisher in verschiedenen Erlassen enthaltenen kantonalen Regelungen zu Geldspielen in einem Erlass zusammengefasst und an das Bundesrecht angepasst werden. Wie bisher sind die von Swisslos angebotenen Grosslotterien (Swiss-Lotto, Euromillions usw.) zugelassen, ebenso Kleinspiele (Kleinlotterien, Tombolas, Lottos). Neu sollen Kleinlotterien an Unterhaltungsanlässen (Tombolas) mit einer Plansumme unter 10 000.– Franken und Geschicklichkeitsspielautomaten ohne Geld- oder Sachgewinne (Video-Spiele, Flipper-Kästen) bewilligungsfrei sein. Kleine Pokerturniere sollen im Kanton zugelassen werden. Die Vorschriften über Spiellokale werden aufgehoben.

Das Bundesgesetz schafft die Voraussetzungen für die rechtsgleiche und transparente Vergabe der Swisslos-Gelder für gemeinnützige Zwecke. Die Grundsätze der Beitragsvergabe sind im kantonalen Einführungsgesetz zum Geldspielgesetz aufgeführt. Die Verteilung der Gelder auf die einzelnen Bereiche (Kultur, Sport usw.) wird zukünftig einheitlich und transparent veröffentlicht. Wie bis anhin erfolgt die Verteilung der Swisslos-Gelder durch den Regierungsrat, die Verwaltung und Kommissionen. Wer von einer Vergabe persönlich profitiert oder sonst wie befangen erscheint, hat bei der Beurteilung eines Beitragsgesuchs in den Ausstand zu treten.

Das Vernehmlassungsverfahren läuft bis am 30. April 2020. Die Behandlung der Vorlage im Kantonsrat (1. Lesung) ist für den Juni geplant.

Link: Vernehmlassungsunterlagen

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20-12_MM_RR_VL_Geldspielgesetz.pdf Download 0 20-12_MM_RR_VL_Geldspielgesetz.pdf
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