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Tobias Reimann neuer Oberstaatsanwalt

24. Oktober 2019
Der Kantonsrat hat auf Antrag des Regierungsrats und der vorberatenden Rechtspflegekommission RPK, lic. iur. Tobias Reimann, Rechtsanwalt, Horw, zum neuen Oberstaatsanwalt und Oberjugendanwalt gewählt. Er wird sein Amt am 1. Mai 2020 antreten.

Tobias Reimann (45), wohnhaft in Horw, ist in Luzern aufgewachsen. Er studierte an der Universität Zürich Rechtswissenschaften und schloss im Jahr 2000 mit dem Lizentiat ab. Nach seinem Studium arbeitete Tobias Reimann bis 2005 zunächst als Auditor und juristischer Sekretär am Bezirksgericht Zürich sowie als juristischer Mitarbeiter in einer Anwaltskanzlei in Zürich. Reimann erwarb das Anwaltspatent des Kantons Zürich. Ab 2005 war er 4½ Jahre Verhörrichter (Staatsanwalt) des Kantons Obwalden und danach ausserordentlicher Stellvertreter des Stadtrichters beim Stadtrichteramt Zürich. Seit November 2010 ist Tobias Reimann Staatsanwalt im Kanton Nidwalden. Reimann absolvierte verschiedene Weiterbildungen und Kurse, u.a. CAS in Forensics an der HSW Luzern.

Tobias Reimann überzeugt durch seine langjährige Berufserfahrung in der Strafverfolgung und seine Persönlichkeit. Er wird die Stelle bei der Staatsanwaltschaft am 1. Mai 2020 antreten. Als Oberstaatsanwalt ist er in einem Pensum von 100 Prozent tätig.

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