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Energieeffizienz und erneuerbare Energien: Fördergelder für 2019 sind ausgeschöpft

14. Oktober 2019
Die kantonalen Energieförderprogramme stossen weiterhin auf grosses Interesse. Im laufenden Jahr sind über 110 Gesuche für Gebäudehüllensanierungen bewilligt worden. Die zur Verfügung stehenden Gelder in der Höhe von insgesamt 0,98 Mio. Franken sind verteilt.

Seit 2009 bietet der Kanton Obwalden jährlich ein Programm zur Förderung von Energieeffizienz und der Anwendung erneuerbarer Energien in Gebäuden an. Dieses Angebot wird rege genutzt. Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln von insgesamt 0,98 Mio. Franken konnten im Rahmen des Energieförderprogramms 2019 über 110 Gesuche berücksichtigt werden. Unterstützt worden sind vorwiegend umfassende Gebäudehüllensanierungen.

Hoher ökologischer Nutzen
Dass der Umfang der bewilligten Gesuche die eingestellten Mittel bereits jetzt erreicht hat, unterstreicht das Interesse am Gebäudeprogramm und darf als Erfolg gewertet werden. Mit den geförderten Massnahmen können jährlich 7 Millionen Kilowattstunden Energie eingespart werden. Dies entspricht dem jährlichen Stromverbrauch von rund 1 400 Haushalten. Dank dem Förderprogramm werden im Kanton Obwalden jährlich über 1 000 Tonnen weniger CO2 in die Atmosphäre ausgestossen, was den durchschnittlichen jährlichen CO2-Emmissionen von rund 210 Personen entspricht.

Gewerbe in Region profitiert
Landammann und Energiedirektor Josef Hess ist vom Nutzen des Förderprogramms denn auch überzeugt: „Unsere bestehenden Bauten bergen ein grosses Energiesparpotential. Das Förderprogramm hilft, dieses Potential auszuschöpfen.“ Gleichzeitig weist Josef Hess auf den volkswirtschaftlichen Nutzen der Sanierungsmassnahmen hin, von dem insbesondere viele regionale Baufirmen profitieren: „Mit dem Förderprogramm 2019 konnten Aufträge von rund 9 Millionen Franken an lokale Gewerbetreibende ausgelöst werden.“

Weiterhin keine rückwirkenden Förderungen möglich
Der Erfolg des laufenden Förderprogramms bedeutet jedoch gleichzeitig, dass Gesuche, welche nach dem 20. September 2019 eingegangen sind, nicht mehr berücksichtigt werden können. Über die Lancierung eines neuen Förderprogramms wird anfangs 2020 entschieden. Sofern im nächsten Jahr wiederum ein Energieförderprogramm angeboten wird, kann ein Gesuchssteller sein Gesuch allenfalls erneut einreichen. Voraussetzung dafür ist, dass die Sanierung zum Zeitpunkt der Gesuchseingabe noch nicht gestartet ist. Rückwirkende Förderungen sind auch künftig nicht möglich.

Detaillierte Auskünfte zum Gebäudeprogramm erteilt die Energiefachstelle des Kantons, Hoch- und Tiefbauamt, Abteilung Hochbau und Energie: Telefon: 041 666 64 24.

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