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Regierungsrat verabschiedet Vorlage zur Beteiligung der Einwohnergemeinden am NFA

3. Juni 2019
Der Kanton und die Einwohnergemeinden sollen sich künftige Zahlungen in den NFA im Verhältnis ihres Anteils an den Steuereinnahmen aufteilen. Auch mögliche zukünftige Einnahmen aus dem NFA unterliegen dieser Aufteilung. Diese Regelung ist notwendig, da sowohl der Kanton als auch die Einwohnergemeinden stark von den zusätzlichen Steuereinnahmen der letzten Jahre profitiert haben, der Kanton jedoch den gesamten Rückgang der NFA-Zahlungen um rund 70 Millionen Franken seit 2008 alleine tragen musste.

Kanton trägt Rückgang aus dem NFA bisher alleine
Als Folge der Steuerstrategie ist das Ressourcenpotential im Kanton Obwalden in den letzten Jahren stark gewachsen. Dadurch wurde Obwalden im Jahr 2018 erstmals zum Geberkanton in den nationalen Finanzausgleich (NFA). Das ist für Obwalden insgesamt positiv: Einem Geberkanton bleibt pro verdientem Steuerfranken mehr als einem NFA-Nehmerkanton. Der Kanton ist zudem insgesamt finanziell unabhängiger.

Durch die gute Entwicklung des gesamten Kantons sind seit 2008 rund 47,5 Millionen Franken an Geldern aus dem NFA (Ressourcenausgleich) weggefallen. Ebenfalls fiel der Härteausgleich von ursprünglich 9,4 Millionen Franken ab 2018 weg. 2019 muss der Kanton 13,2 Millionen Franken in den Ressourcenausgleich einbezahlen.

Die zusätzlichen Steuererträge, die seit der Einführung der Steuerstrategie generiert wurden, fielen aber zu rund 60 Prozent bei den Einwohnergemeinden an. Es ist somit nicht zu vermeiden, dass sich die Einwohnergemeinden am NFA beteiligen. Im Gegenzug würden mögliche zukünftige Einnahmen aus dem NFA ebenfalls mit den Gemeinden geteilt.

Aufteilung der Beiträge nach Anteil an Steuereinnahmen
Die Vorlage des Regierungsrats sieht vor, dass sich der Kanton und die Einwohnergemeinden die Zahlungen im Verhältnis ihres Anteils an den Kantons- und Gemeindesteuern sowie des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer aufteilen. Dies führt aktuell zu einem Anteil von rund 55 Prozent der Einwohnergemeinden und 45 Prozent des Kantons. Diese Aufteilung soll jedoch jährlich den aktuellen Rahmenbedingungen angepasst und neu berechnet werden.

Dieser Vorschlag war bereits Teil des abgelehnten Gesetzes zur Umsetzung von Massnahmen aus der Finanzstrategie 2027+ und in diesem Rahmen weitgehend unbestritten. Die Vorlage wurde damals in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe des Kantons und der Einwohnergemeinden erarbeitet.

Aufgrund der weiterhin bestehenden einseitigen Belastung des Kantons durch den NFA legt der Regierungsrat diese Vorlage als einzelne Massnahme nun erneut dem Kantonsrat vor. Der einzige Unterschied zum früheren Entwurf ist, dass die Einwohnergemeinden nun erst ab dem Jahr 2020 statt 2019 mitbeteiligt werden. Der Beitrag in den Ressourcenausgleich des Jahres 2019 von 13,2 Millionen Franken trägt der Kanton nochmals alleine.

Tiefere Beiträge ab 2022
Im Finanzplan geht der Kanton Obwalden für die Jahre 2020 und 2021 von Beiträgen an den NFA von je rund 10,3 Millionen Franken aus. Anschliessend wird mit einem markanten Rückgang auf rund eine Million Franken pro Jahr gerechnet. Da die Berechnung der NFA-Beiträge auch auf der Entwicklung der übrigen Kantone beruht, ist mit Schwankungen zu rechnen.

Dank der positiven Entwicklung der letzten Jahre kann die finanzielle Grundlage der Einwohnergemeinden aufgrund der Rechnungsabschlüsse 2017 und 2018 als solide bezeichnet werden. Zudem erhalten die Gemeinden aus dem geplanten Nachtrag zum Steuergesetz (Finanzvorlage 2020) zusätzliche Steuererträge. Auf der Aufwandseite werden die Einwohnergemeinden zudem durch die Reduktion der Abschreibungssätze entlastet, welche im Nachtrag zum Finanzhaushaltsgesetz vorgesehen ist.

Der Kantonsrat wird voraussichtlich am 28. Juni 2019 über die Beteiligung der Einwohnergemeinden am NFA beraten.

Link: Geschäftsunterlagen Kantonsrat

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19-32_MM_RR_Botschaft_Beteiligung_EG_NFA.pdf Download 0 19-32_MM_RR_Botschaft_Beteiligung_EG_NFA.pdf
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