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Bericht zum Postulat Rechtsmittelfrist im kantonalen Verwaltungsverfahren an Kantonsrat verabschiedet

18. April 2019

Am 26. Oktober 2016 haben Christian Schäli, Kerns, und Branko Balaban, Sarnen, im Kantonsrat eine Motion mit der Forderung eingereicht, dass gegen Verfügungen und Entscheide von Organen der Verwaltung (wie Departemente, Amtsstellen, Kommissionen, zuständige Behörden etc.) stets eine 30-tägige Rechtsmittelfrist gelten soll, sofern die die Kantonsverfassung oder die Spezialgesetzgebung nicht andere Vorgaben macht.

Der Kantonsrat wandelte die Motion am 26. Januar 2017 in ein Postulat um. Im Rahmen der Vernehmlassung zu punktuellen Anpassungen im Bereich Verwaltungsverfahren stellte der Regierungsrat das Begehren des Postulats anfangs dieses Jahres zur Diskussion. Die grosse Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden lehnte eine grundsätzlich 30-tägige Rechtsmittelfrist ab.

Basierend auf den Vernehmlassungsergebnissen hält der Regierungsrat in seinem Bericht an den Kantonsrat fest, dass sich das heutige kantonale Rechtsmittelsystem sehr gut bewährt hat und einen ausreichenden Rechtsschutz gewährleistet. Die Einführung einer 30-tägigen Rechtsmittelfrist würde in die Grundsätze des Rechtsmittelsystems eingreifen und zu keiner Verbesserung der Transparenz und Übersichtlichkeit führen. Zudem wäre eine solche Anpassung mit hohem Anpassungsaufwand und entsprechenden Kosten verbunden. Angesichts dieser Voraussetzungen lehnt der Regierungsrat den Eingriff ab.

Der Kantonsrat behandelt den Bericht zum Postulat Rechtsmittelfrist im kantonalen Verwaltungsverfahren am 23./24. Mai 2019.

Link: Geschäftsunterlagen Kantonsrat

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