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Neuregelung Beteiligung Erziehungsberechtigte an Kosten Grundschulunterricht

25. Oktober 2018
Der Regierungsrat hat neue Ausführungsbestimmungen über die Beteiligung der Erziehungsberechtigten an den Kosten des Grundschulunterrichts erlassen. Sie treten auf den 1. Januar 2019 in Kraft.

Erziehungsberechtigte von Kindern in der Volksschule mussten sich bislang im Kanton Obwalden an den Kosten von Schulreisen, -verlegungen oder Exkursionen beteiligen. Ein Entscheid des Bundesgerichts vom Dezember 2017 erfordert eine Anpassung dieser Praxis. Gemäss dem Bundesgerichtsentscheid dürfen den Erziehungsberechtigten bei obligatorischen Schulanlässen einzig allfällige Verpflegungskosten verrechnet werden.

Der Regierungsrat hat aufgrund dieses Entscheids neue Ausführungsbestimmungen erlassen. Darin werden die konkreten Höchstbeträge genannt, die erhoben werden dürfen. Für die Verpflegung auf Exkursionen sowie in Klassenlagern liegen die Maximalbeiträge bei 10.– bis 16.– Franken pro Tag, je nach Alter der Kinder. Auf Schulreisen ist jedes Kind für die Verpflegung selbst verantwortlich, daher müssen keine Beiträge erhoben werden.

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18-57_MM_RR_AB_Kostenbeteiligung_Grundschulunterricht.pdf Download 0 18-57_MM_RR_AB_Kostenbeteiligung_Grundschulunterricht.pdf
AB_Kosten_Grundschulunterricht.pdf Download 1 AB_Kosten_Grundschulunterricht.pdf
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