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Aufhebung des Feuerverbot im Wald und Waldesnähe in den Kantonen Ob- und Nidwalden

27. August 2018
Die Niederschläge der vergangenen Tage haben zu einer Entspannung der Waldbrandgefahr geführt. In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen heben die Kantone Ob- und Nidwalden das geltende Feuerverbot auf und setzt die Gefahrenstufe auf Stufe 3 (erheblich) herab.

In den vergangenen Tagen sind in Ob- und Nidwalden rund 40-50 mm Niederschläge gefallen. Dies hat zu einer Entspannung der Brandgefahr im Wald und in Waldesnähe geführt. Die Waldbrandgefahr kann von gross (Stufe 4) auf erheblich (Stufe 3) zurückgestuft werden. Das absolute Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe wird ab sofort aufgehoben.

Das bedeutet:

  • Grillieren im Wald und in Waldesnähe ist erlaubt. Wenn immer möglich, sind dafür die eingerichteten Feuerstellen zu benutzen.
  • Jedes Feuer muss vor dem Weggehen vollständig gelöscht werden.
  • Keine brennenden Raucherwaren und Streichhölzer wegwerfen.
  • Das Steigenlassen von Himmelslaternen ist gestattet, es sind die Informationen vom Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL zu beachten.

Wir danken der Bevölkerung für den umsichtigen und verständnisvollen Umgang mit dem Feuerverbot. Nach wie vor sind aber gut besonnte Waldränder, windexponierte und lichte Stellen im Wald sowie Orte mit viel trockenem Gras, Laub oder Reissig besonders gefährdet.

Somit ist weiterhin grösste Vorsicht mit Feuern in der Natur geboten.

Feuerwehrinspektorat Ob- und Nidwalden

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