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Steuerportal soll weiterentwickelt werden

3. November 2021
Bereits seit Anfang 2021 werden im Kanton Obwalden die Basisfunktionen des Steuerportals angeboten. Dieses soll nun zum Nutzen der Bevölkerung erweitert werden. In Zukunft sollen sämtliche Kontakte zwischen der Steuerverwaltung und ihren Kundinnen und Kunden digital möglich sein. Für die Erweiterung des Steuerportals, welche in Zusammenarbeit mit dem Kanton Nidwalden erfolgt, beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat einen Objektkredit von 1,02 Millionen Franken.

Seit Anfang 2021 werden im Kanton Obwalden die Basisfunktionen des Steuerportals angeboten. Das Steuerportal bietet den Bürgerinnen und Bürgern digitale Basisdienste wie die Einsicht in die Steuerkonten – nach Steuerperiode und Steuerart – sowie die Einsicht in Steuerdokumente wie Veranlagungsverfügungen und Rechnungen. Eine Übermittlung von Unterlagen der Steuerkunden zur Verwaltung oder andere Aktionen wie die Anpassung von Auszahlungskonten oder die Erfassung einer Vollmacht sind noch nicht möglich.

Der Bund und die Kantone sind gemäss Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) voraussichtlich bis spätestens 1. Januar 2025 dazu verpflichtet, ihren Bürgerinnen und Bürgern die Verwaltungsprozesse– namentlich im Steuerbereich – elektronisch zur Verfügung zu stellen. Das Steuerportal soll daher erweitert werden. Folgende Anpassungen sind vorgesehen:

  • Delegation: Steuerkunden können neu im Steuerportal ihre steuerlichen Vertretungen selbstständig definieren und bewirtschaften. Sie können eine Vollmacht erteilen, damit beispielsweise ein Angehöriger die Steuererklärung ausfüllen und einreichen kann.
  • Zweiweg-Kommunikation: Aktuell können die Steuerpflichtigen zwar ihre Steuererklärung inklusive Belege digital einreichen, erhalten jedoch von der Steuerverwaltung weiterhin sämtliche Dokumente auf dem Postweg per Papier. Neu wird im Steuerportal eine Kommunikationsebene eingebaut, welche eine sichere Kommunikation und einen sicheren Datenaustausch mit den steuerpflichtigen Personen ermöglicht. Die gesamte Korrespondenz zwischen der Steuerverwaltung und den steuerpflichtigen Personen findet künftig je nach Wunsch der Kundinnen und Kunden digital oder weiterhin auf Papier statt.
  • Bisher können nur natürliche Personen ihre Steuererklärung online mit eTax ausfüllen. Dies wird neu auch für juristische Personen möglich sein. Diese können dadurch auch das Steuerportal mit den zur Verfügung stehenden Services nutzen.
  • Als weiterer Bürgernutzen wird die Steuerdeklarationslösung eTax sowie die dazugehörende App Snap.Share erweitert und verbessert.

Kosten
Die Kosten für den Kanton Obwalden belaufen sich auf rund 1,02 Millionen Franken und setzen sich wie folgt zusammen (gerundet):

Objektkredit (Investitionskosten)

in Fr.

2022

2023

Steuerportal Erweiterungen

320 000

184 000

eTax Erweiterungen

110 000

86 000

Einführung eTax Juristische Personen

125 000

0

Projektleitung / Qualitätssicherheit / Reserven

135 000

60 000

Total

690 000

330 000

Durch die Zusammenarbeit mit dem Kanton Nidwalden sind die Kosten rund 40 Prozent tiefer, als wenn der Kanton Obwalden die Lösung alleine umsetzen würde.

"Es handelt sich dabei zwar um einen hohen Investitionsbetrag, der aber im Sinne der Bürgerinnen und Bürger zukunftsorientiert eingesetzt wird. Es ist wichtig, dass wir unserer Bevölkerung einen zeitgemässen Service bieten können", betont Regierungsrätin Maya Büchi-Kaiser, Vorsteherin des Finanzdepartements.

Weiteres Vorgehen
Der Kantonsrat wird voraussichtlich im Dezember 2021 über den Objektkredit entscheiden. Die Umsetzung ist für die Jahre 2022 und 2023 vorgesehen, die neuen Dienstleistungen sollen etappenweise 2023 und 2024 eingeführt werden.

Zugehörige Objekte

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