Sachkunde-Nachweis-Pflicht für die Fischerei im Lungerersee
Der Betrieb der Fischerei im Lungerersee obliegt seit 2011 der Lungerersee AG (Fischerparadies Lungern). Diese legte von Anfang an Wert auf eine möglichst korrekte und tierschutzgerechte Fischerei. Um diese weiter zu fördern, wird auf die Saison 2022 hin die generelle Sachkunde-Nachweis-Pflicht (SaNa) eingeführt. Wer ab dem nächsten Jahr ein Patent fürs Fischen im Lungerersee lösen will, muss den schweizweit gültigen SaNa vorweisen. Mit dem Erlass des Nachtrags zu den Ausführungsbestimmungen über die Fischerei im Lungerersee hat der Regierungsrat die rechtliche Grundlage für diese neue Bestimmung geschaffen.
Personen ohne SaNa werden nur noch mit der neu eingeführten Gästekarte in Begleitung und unter Aufsicht einer sachkundigen Patentinhaberin bzw. eines sachkundigen Patentinhabers fischen dürfen. Ferner wird die Möglichkeit der Fischerei in Gruppen geschaffen, welche von einer Person mit SaNa geführt wird und deren Verantwortung und Kontrolle untersteht.
Neben der Einführung der SaNa-Pflicht werden weitere Bestimmungen über die Fischerei im Lungerersee angepasst. So kann künftig eine Person für den gleichen Tag nur noch ein Patent erwerben, ein Nachlösen von Tagespatenten wird also nicht mehr möglich sein. Damit wird erreicht, dass pro Person und Tag höchstens fünf Forellen gefangen werden dürfen. Weiter wird zum Landen von angehakten Fischen die Verwendung eines Feumers vorgeschrieben und schliesslich müssen künftig alle gefangenen Fische sofort in die Statistik eingetragen werden.
Zugehörige Objekte
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