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Nachtrag zum Gesundheitsgesetz: Abstimmungserläuterungen

21. Oktober 2021
Die Obwaldner Stimmbevölkerung entscheidet am 28. November 2021 über einen Nachtrag zum Gesundheitsgesetz. Dieser ist notwendig, da in den letzten Jahren viele Änderungen des Bundesrechts im Gesundheitsbereich vorgenommen wurden. Nun sollen auch die gesetzlichen Grundlagen des Kantons wieder auf den neusten Stand gebracht werden. Der Nachtrag ist thematisch sehr breit gefächert. Er beinhaltet unter anderem Anpassungen bei den Bewilligungen und beim Berufsgeheimnis und regelt die Zuweisung von Aufgaben innerhalb des Kantons. Ein Impfobligatorium ist nicht Bestandteil des Nachtrags. Kantonsrat und Regierungsrat empfehlen ein Ja.

Der Gesundheitsbereich befindet sich in einem steten und raschen Wandel. Das macht sich auch darin bemerkbar, dass in den letzten Jahren viele Gesetze und Vorschriften auf Bundesebene neu erlassen oder angepasst wurden. Die Kantone erhalten jeweils neue Aufgaben zugeteilt oder die Bestehenden werden geändert. Die Umsetzung dieser Aufgaben innerhalb des Kantons wird in den kantonalen Gesetzen geregelt.

Das aktuelle Gesundheitsgesetz des Kantons Obwalden ist seit 5 Jahren in Kraft. Es stimmt nicht mehr vollständig mit dem übergeordneten Bundesrecht überein und soll deshalb mit dem Nachtrag wieder auf den neusten Stand gebracht werden. Dadurch können Widersprüche und Regelungslücken vermieden werden. Die Kompetenzen, welche der Kanton aufgrund von Bundesrecht hat, sollen klar und stufengerecht zugeordnet werden. Gleichzeitig werden auch Umsetzungserfahrungen aus den letzten Jahren in den Nachtrag miteinbezogen und gewisse Präzisierungen und formale Anpassungen vorgenommen.

Inhalt der Vorlage
Der Nachtrag zum Gesundheitsgesetz ist sehr umfangreich und thematisch breit gefächert. Er beinhaltet folgende Hauptziele und Themen:

  • Änderungen im Bewilligungswesen im Gesundheitsbereich: Die neuen Vorschriften betreffend Berufsbewilligungen und -pflichten gemäss neuem Gesundheitsberufegesetz des Bundes sollen in die kantonale Gesetzgebung aufgenommen werden. Neu benötigen auch gesamtverantwortliche Leitungspersonen in Einrichtungen/Institutionen eine Bewilligung. Zudem wird der Nachweis von Sprachkenntnissen geregelt.
  • Zuweisung der zentralen Aufgaben an den Kanton gemäss Epidemiengesetz: Die Aufgaben, welche dem Kanton gemäss Epidemienrecht des Bundes zukommen, werden stufengerecht zugeteilt. Zu diesen Aufgaben zählt auch das Sicherstellen der Durchführung von öffentlichen Impfungen. Dabei handelt es sich um ein Impfangebot, mit dem der impfwilligen Bevölkerung innert kurzer Zeit ein schneller Zugang zu freiwilligen Impfungen ermöglicht werden muss. Bisher war das Finanzdepartement dafür zuständig. Neu soll diese Aufgabe dem Regierungsrat zugeordnet werden. Die Einführung eines Impfobligatoriums ist nicht Bestandteil des Nachtrags.
  • Mitwirkungspflicht Gesundheitspersonal: Gemäss geltendem Recht können Gesundheitsfachpersonen in ausserordentlichen Situationen zur Mitwirkung bei der Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten verpflichtet werden. Die Entschädigung dieser Personen ist im aktuellen Gesetz aber nicht abschliessend geregelt. Mit dem Nachtrag wird diese Lücke geschlossen. Dabei wurde bewusst eine offene Formulierung gewählt, welche dem Kanton in Sonderfällen einen Spielraum lässt. Gesundheitsfachpersonen werden in jedem Fall für ihren Einsatz entschädigt.
  • Präzisierung des Datenaustauschs: Der Kanton und andere Institutionen sollen Daten austauschen können, die für die Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten notwendig sind. Die bisherige Regelung dazu ist lückenhaft und soll nun klarer geregelt werden. Es ist wichtig und notwendig, dass z.B. Heime oder Schulen über eine Ansteckungsgefahr informiert werden können, um den Schutz von gefährdeten Personen sicherzustellen. Persönliche Daten dürfen dabei nur gezielt und vertraulich weitergegeben werden. Betroffen sind nur Daten zu meldepflichtigen Krankheiten.
  • Rechtsgrundlagen zur Umsetzung des elektronischen Patientendossiers: Die im Bundesrecht vorgesehenen rechtlichen Grundlagen, welche die Einführung und Umsetzung des elektronischen Patientendossiers betreffen, werden ins kantonale Recht übernommen.
  • Klärung verschiedener Zuständigkeiten von Kantonsarzt/-ärztin, Kantonstierarzt/-ärztin und Kantonsapotheker/-apothekerin: Der Nachtrag beinhaltet die Grundlage, um das heutige System der beim Kantonsarzt angesiedelten Ausübung amtsärztlicher Tätigkeiten den aktuellen Gegebenheiten anzupassen und neue Lösungen für die Sicherstellung der Legalinspektion zu finden. Die Zuständigkeiten des Kantonstierarztes und der Kantonsapothekerin werden ergänzt und präzisiert.

Volksabstimmung
Der Kantonsrat hat den Nachtrag zum Gesundheitsgesetz einstimmig angenommen (51 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen). Gegen den Nachtrag wurde das Referendum ergriffen, weshalb nun eine Volksabstimmung darüber durchgeführt wird. Kantonsrat und Regierungsrat empfehlen ein Ja zum Nachtrag zum Gesundheitsgesetz.

"Das heutige Gesundheitsgesetz ist nicht mehr auf dem neusten Stand. Es muss den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden, um Lücken und Widersprüche zu verhindern und die nötige Klarheit zu schaffen", erklärt Landammann Daniel Wyler. Landstatthalter und Gesundheitsdirektorin Maya Büchi-Kaiser ergänzt: "Der Kanton erhält mit dem Nachtrag weder bezüglich Impfungen noch in anderen Bereichen neue Kompetenzen, die er nicht bereits heute hat. Es werden lediglich die Zuständigkeiten innerhalb des Kantons sinnvoll und stufengerecht zugeteilt. Das ist wichtig, damit der Kanton seine Aufgaben effizient wahrnehmen kann."

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Medienmitteilung_Abstimmung_Nachtrag_Gesundheitsgesetz.pdf Download 0 Medienmitteilung_Abstimmung_Nachtrag_Gesundheitsgesetz.pdf
Abstimmungsbroschüre_28.11.2021.pdf Download 1 Abstimmungsbroschüre_28.11.2021.pdf
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