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Regierungsrat setzt sich für weitergehende Regulierung der Wolfsbestände ein

5. Mai 2021
Der Bundesrat hat am 31. März 2021 bei den Kantonen die Vernehmlassung zur Revision der Eidgenössischen Jagdverordnung eröffnet. Die Kantone sollen künftig früher in Wolfsbestände eingreifen können, wenn es zu Konflikten mit der Nutztierhaltung kommt. Die vorgeschlagenen Regelungen zum Schutz der Nutztiere vor dem Wolf gehen dem Regierungsrat zu wenig weit.

Mit der Revision der Jagdschutzverordnung erfüllt der Bundesrat zwei gleichlautende Motionen des Parlaments. Sie wurden eingereicht, nachdem die Stimmbevölkerung am 27. September 2020 eine Revision des Eidgenössischen Jagdgesetzes ablehnte, welche weitergehende Regulierungsmöglichkeiten von Wolfsbeständen vorsah. Die Motionen beauftragen den Bundesrat, die Eidgenössische Jagdschutzverordnung im Rahmen des bestehenden Gesetzes anzupassen, um ein Nebeneinander zwischen Menschen, Grossraubtieren und Nutztieren zu ermöglichen.

Für den Regierungsrat geht der zur Vernehmlassung unterbreitete Vorschlag zwar in die richtige Richtung, berücksichtigt aber die Anliegen der für Obwalden bedeutenden Land- und Alpwirtschaft zu wenig. Die Schadensgrenze, damit die Kantone in ein Wolfsrudel eingegriffen können, ist deutlich tiefer anzusetzen. Wenn die gängigen und zumutbaren Herdenschutzmassnahmen nicht als Abschreckung genügen, müssen gezielte "edukative" Abschüsse von Einzeltieren aus Wolfsrudeln möglich sein. Es gilt, bei den überlebenden Wölfen zu bewirken, dass sie sich von Nutztierherden fernhalten und landwirtschaftliche Nutztiere nicht als geeignete Beutetiere betrachten. Auch die Schadensgrenze, um gegen einen einzelnen, schadenstiftenden Wolf eingreifen zu können, muss aus Sicht des Regierungsrates deutlich tiefer angesetzt werden.

Begrüsst wird, dass die Palette der vom Bund finanziell unterstützten Massnahmen der Nutztierhalter zum Herdenschutz erweitert werden soll. Die Unterstützung dieser Massnahmen durch den Bund soll aus Sicht des Regierungsrats aber nicht "höchstens", sondern in jedem Fall 80 Prozent betragen.

Die Vernehmlassungsantwort des Regierungsrats an den Bundesrat ist unter www.ow.ch > Stellungnahmen aufgeschaltet.

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