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Regierungsrat will Maximalbeitrag an Bundesmitteln für Covid-19-Härtefallmassnahmen auslösen

24. Februar 2021
Der Regierungsrat Obwalden hat das Volkswirtschaftsdepartement mit der Ausarbeitung eines aufgestockten Hilfspakets für von der Covid-19-Pandemie besonders betroffenen Unternehmen beauftragt. Damit reagiert er auf die Ankündigungen des Bundesrates, die Härtefallmassnahmen auf 10 Milliarden Franken aufzustocken.

Der Bund beteiligt sich an Härtefallmassnahmen der Kantone für von der Covid-19-Pandemie besonders betroffene Unternehmen, wenn sich der jeweilige Kanton ebenfalls an der Finanzierung beteiligt. Der Bund hat den Kantonen im Dezember für seinen Anteil insgesamt 2,5 Milliarden Franken zur Verfügung gestellt. Auf dieser Basis hat der Regierungsrat dem Kantonsrat zur Finanzierung von Härtefallmassnahmen zugunsten von Obwaldner Unternehmen einen Rahmenkredit von sieben Millionen Franken beantragt. Der Kantonsrat hat diesem Antrag am 28. Januar 2021 zugestimmt.

Hochrechnungen zeigen, dass der Bedarf je nach Leistungen der Kantone die im Bundesgesetz verankerten 2,5 Milliarden Franken übersteigen wird, falls alle betroffenen Unternehmen Hilfe in Anspruch nehmen oder falls die gesundheitspolizeilichen Massnahmen weiter verlängert werden. Um die kantonalen Härtefallprogramme weiter zu stärken, hat der Bundesrat entschieden, dem eidgenössischen Parlament eine Aufstockung des Gesamtbetrags von Bund und Kantonen zu beantragen. In seiner Botschaft zur Änderung des Covid-19-Gesetzes unterbreitet er dem Parlament nun die Grundlage zur Aufstockung des Härtefallprogramms auf 10 Milliarden Franken. Über die Aufstockung der finanziellen Massnahmen beraten die eidgenössischen Räte in der Märzsession.

Finanzielle Hilfe im Umfang von 24 Millionen Franken
Die Aufteilung der Bundesbeiträge unter den einzelnen Kantonen ist in der Covid-19-Härtefallverordnung festgelegt. Die bisherigen Mittel werden zu zwei Dritteln nach dem kantonalen Bruttoinlandprodukt (BIP) und zu einem Drittel nach der Wohnbevölkerung verteilt. Für den Kanton Obwalden bedeutet dies finanzielle Hilfe im Umfang von insgesamt 24 Millionen Franken. Davon übernimmt der Bund einen Finanzierungsanteil von 70 Prozent. Die Aufstockung der Bundesanteile steht noch unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die eidgenössischen Räte.

Um auf die Entwicklungen auf Bundesebene frühzeitig reagieren zu können, hat der Regierungsrat nun das Volkswirtschaftsdepartement, in Zusammenarbeit mit dem Finanzdepartement, mit der Aufbereitung des aufgestockten Hilfspakets beauftragt. Er plant wiederum, den Maximalbeitrag an Bundesmitteln auszulösen. Dazu wäre ein Rahmenkredit des Kantonsrats von 17 Millionen Franken nötig. Werden davon wie bisher zwei Drittel als à-fonds-perdu-Beiträge gesprochen, wäre dem Kantonsrat ein zusätzlicher Nachtragskredit über 3,287 Millionen Franken zulasten der Staatsrechnung 2021 zu unterbreiten. Der Regierungsrat steht mit der Gemeindepräsidienkonferenz in Kontakt, bezüglich einer finanziellen Beteiligung der Obwaldner Gemeinden am aufgestockten Hilfsprogramm. Der Regierungsrat wird dem Kantonsrat eine ausserordentliche Kantonsratssitzung für die Behandlung dieses Geschäftes Anfang April 2021 beantragen.

Eine Milliarde für besondere Belastungen der Kantone
Eine Milliarde der 10 Milliarden Franken soll eingesetzt werden, um rückwirkend besondere Belastungen der Kantone auszugleichen. Der Kanton Obwalden wird daran voraussichtlich zugunsten der Tourismusbranche partizipieren können. Über die Verteilung dieser Milliarde entscheidet der Bundesrat zu einem späteren Zeitpunkt.

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