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Kanton Obwalden begrüsst Verbot von Preisbindungsklauseln zwischen Online-Buchungsplattformen und Beherbergungsbetrieben

3. Februar 2021
Beherbergungsbetriebe sollen auf ihrer Webseite tiefere Preise anbieten dürfen als Betreiber von Online-Buchungsplattformen. Deshalb sollen sogenannte Preisbindungs- oder Preisparitätsklauseln verboten werden. Der Regierungsrat begrüsst eine entsprechende Änderung des Bundesgesetzes.

Die Geschäftsbeziehungen zwischen Betreibern von Online-Buchungsplattformen und Beherbergungsbetrieben sind in Standardverträgen mit allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt, welche oft Preisbindungs- oder Preisparitätsklauseln enthalten. In solchen Klauseln werden die Beherbergungsbetriebe verpflichtet, auf keinem anderen Vertriebskanal günstigere Übernachtungspreise anzubieten oder zumindest auf ihrer eigenen Internetseite keinen tieferen Preis anzubieten als den auf der Online-Buchungsplattform angegebenen. Die vom eidgenössischen Parlament überwiesene Motion „Verbot von Knebelverträgen der Online-Buchungsplattformen gegen die Hotellerie“ von Ständerat Pirmin Bischof vom 30. September 2016 verlangt vom Bundesrat, solche Klauseln zu verbieten.

Am 11. November 2020 hat der Bundesrat eine entsprechende Gesetzesrevision zur Vernehmlassung verabschiedet. Der vorgeschlagene neue Artikel des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb erklärt solche Preisbindungs- bzw. Preisparitätsklauseln in allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im Verhältnis zwischen Online-Buchungsplattformen und Beherbergungsbetrieben für unlauter. Künftig dürfen Beherbergungsbetriebe auch auf ihrer eigenen Webseite sowie auf anderen Vertriebskanälen günstigere Preise anbieten.  

In seiner Vernehmlassungsantwort zuhanden des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) begrüsst der Regierungsrat des Kantons Obwalden das Verbot von Preisbindungs- und Preisparitätsklauseln zwischen Online-Buchungsplattformen und Beherbergungsbetrieben. „Das Verbot stützt letztlich die Wirtschaftsfreiheit der Beherbergungsbetriebe, da ihre Handlungsfreiheit erhöht wird“, erklärt Volkswirtschaftsdirektor Daniel Wyler.

Alle die Schweiz umgebenden Länder haben die Preissetzungsfreiheit bereits wiederhergestellt.

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