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Ausgeglichenes Budget 2021 sowie Integrierte Aufgaben- und Finanzplanung 2021 bis 2026

23. September 2020
Der Regierungsrat hat das Budget 2021 mit einem Ertragsüberschuss von 1,1 Millionen Franken zuhanden des Kantonsrats verabschiedet. Es kann dank der Auflösung von Schwankungsreserven ausgeglichen gestaltet werden. Die Nettoinvestitionen belaufen sich auf 19,8 Millionen Franken. Die Massnahmen aus der Finanzstrategie zeigen positive Wirkung.

Das Budget 2021 des Kantons Obwalden peilt bei einem Aufwand von 326,6 Millionen Franken und einem Ertrag von 327,7 Millionen Franken ein positives Gesamtergebnis von 1,1 Millionen Franken an und kann nach 2020 wiederum gesetzeskonform gestaltet werden. Positiv wirken sich die Entlastungen und Mehreinnahmen der 2019 verabschiedeten Gesetzesänderungen der Finanzstrategie aus.

Auswirkungen Covid-19 auf Steuerertrag
Wenig überraschend wird das Budget 2021 auch durch die Corona-Pandemie geprägt. Die finanziellen Auswirkungen auf den Kantonshaushalt sind noch nicht in vollem Ausmass bekannt. Ein markanter Rückgang bei den Steuererträgen für das Jahr 2021 ist aus heutiger Sicht wahrscheinlich. Die eigentliche Zielvorgabe – eine ausgeglichene Erfolgsrechnung – für die Jahre ab 2021 kann ohne Auflösung von Schwankungsreserven nicht erreicht werden. Im Budget 2021 muss deshalb eine Entnahme aus der Schwankungsreserve von 8,1 Millionen Franken vorgenommen werden.

Positives Budget infolge Auflösung Schwankungsreserven
Der Regierungsrat strebt grundsätzlich einen Ausgleich zwischen Aufwand und Ertrag – ohne Entnahme aus der Schwankungsreserve – an. Aufgrund der in den vergangenen Jahren im Rahmen der Finanzstrategie 2027+ erfolgten Spar- und Verzichtplanungen auf der einen Seite sowie der im Jahr 2019 erfolgten Steuererhöhung auf der anderen Seite ist ein neues, zusätzliches Entlastungspaket mit Abbau von Leistungen oder Ertragsanpassungen vorderhand nicht angebracht. Der im Jahr 2017 initiierte Abbau von 20 Vollzeitstellen wird mit dem Budget 2021 erreicht. Unter diesem Gesichtspunkt und auch im Hinblick auf die starke Verunsicherung in Bezug auf die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie, erachtet der Regierungsrat eine Überbrückung durch Teilabbau der vorhandenen Schwankungsreserven und eine Zunahme der Verschuldung während den nächsten zwei Jahren als richtig.

Ausgabenseitige Disziplin ist weiterhin unumgänglich und von den Departementen gefordert. Der Regierungsrat beobachtet die finanzielle Entwicklung genau und wird Massnahmen in die Wege leiten, sollten sich die Folgen der Corona-Pandemie in finanzieller Hinsicht nachhaltig negativ auswirken.

Leicht höherer Personalaufwand
Insgesamt steigt der budgetierte Personalaufwand von 55,9 auf 56,6 Millionen Franken an. Unter anderem wird zusätzliches Lehrpersonal benötigt und es befinden sich mehr Polizeianwärter in der Grundausbildung.

Dem Regierungsrat ist es wichtig, dass die Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung marktgerecht entlöhnt werden. Er hat darum im September 2019 entschieden, die Differenz zur Benchmarkregion in den Jahren 2020 – 2023 teilweise zu reduzieren. Der Regierungsrat beantragt darum dem Kantonsrat mit dem Budget 2021 eine Leistungsabhängige Lohnsummenentwicklung von 0,9 Prozent sowie 0,5 Prozent für strukturelle Lohnmassnahmen. Am Personalstopp, der seit 2015 gilt, wird festgehalten.

Notwendige Investitionen
In der Investitionsrechnung sind im Budget 2021 Gesamtausgaben von 76,7 Millionen Franken geplant. Durch die Mitfinanzierung von Dritten (Bund und Einwohnergemeinden) und durch die Entnahme von Vorfinanzierungen in der Höhe von 56,9 Millionen Franken reduzieren sich die Nettoinvestitionen auf 19,8 Millionen Franken. Die Naturgefahrenabwehrprojekte bilden weiterhin den Schwerpunkt bei den Investitionen. 2021 sind namentlich Investitionen in den Bereichen Tiefbau (Umfahrung Kaiserstuhl), Naturgefahrenabwehr (Hochwassersicherheit Sarneraatal, Schutzwaldpflege) sowie Darlehen der Neuen Regionalpolitik (NRP) vorgesehen. Mittelfristig sind mehrere Hochbauprojekte (z.B. Psychiatrie, Polizeigebäude) auf der politischen Agenda und diese sind zu finanzieren.

Budget/Finanzplan entsprechen der Teilrevision des Finanzhaushaltsgesetzes
Der Kantonsrat hat am 10. September 2020 den Nachtrag zum Finanzhaushaltsgesetz in erster Lesung behandelt. Dieser Nachtrag bewirkt unter anderem eine Änderung der Schuldenbegrenzung des Kantons. Konkret darf die Nettoverschuldung nicht über 130 Prozent des Fiskalertrages ansteigen. Das vom Kantonsrat zu genehmigende Budget steht damit in Abhängigkeit zur Nettoverschuldung.

Grundlage des Budgets 2021 bildet eine erwartete Nettoverschuldung von 37,1 Millionen Franken per Ende 2020. Die Zielvorgabe – 0,94 Prozent des Fiskalertrages bzw. ein Ertragsüberschuss von 1,1 Millionen Franken – wird für das Budget 2021 erreicht. Auch die Vorgaben der Finanzplanjahre sind gemäss den gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Schwerpunktziele des Regierungsrats 2021
Zusammen mit dem Budget 2021 wird dem Kantonsrat die Jahresplanung in Form der Integrierten Aufgaben und Finanzplanung 2021 bis 2026 (IAFP) vorgelegt. Diese stützt sich auf die Langfriststrategie 2022+ und die mittelfristige Amtsdauerplanung 2018 bis 2022 ab. In der rollenden IAFP wird die Umsetzung der staatlichen Ziele und Massnahmen der nächsten Jahre konkretisiert. Die Veränderungen der Rahmenbedingungen wurden berücksichtigt und wo notwendig zusätzliche Schwerpunkte gebildet, um die strategischen Ziele für die Positionierung und Entwicklung des Kantons zu erreichen.

Die wichtigsten übergeordneten Ziele 2021 des Regierungsrats lauten:

  • Die Erarbeitung der Langfriststrategie 2032+ ist eingeleitet.
  • Die Lösungsansätze für den Umgang mit den Auswirkungen aufgrund der Corona-Pandemie sind erarbeitet und befinden sich in der Umsetzung.
  • Das Vorgehen für die Weiterentwicklung des Professorenheims ist geklärt.
  • Die Versorgungsstrategie im Akutbereich ist in Bearbeitung inklusiv Spitalplanung und gesetzliche Anpassungen.
  • Das kantonale Gesamtverkehrskonzept ist erarbeitet und dem Regierungsrat zur Genehmigung vorgelegt, inkl. Bericht an den Kantonsrat zur Kenntnisnahme.
  • Die Lösungsansätze zur Beseitigung des durch die Corona-Pandemie verstärkten strukturellen Defizits sind erarbeitet.

Geschäftsunterlagen Kantonsrat: Integrierte Aufgaben- und Finanzplanung 2021 bis 2026 sowie Budget 2021

Zugehörige Objekte

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