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Parkplatzbewirtschaftung: Start am 1. Juli 2020

22. Juni 2020
Die Einführung der Parkplatzbewirtschaftung erfolgt per 1. Juli 2020. Die Gebühren werden tagsüber erhoben. An Wochenenden gilt ein Niedertarif. Die Bezahlung ist mit Bargeld oder via Smartphone mit mehreren in diesem Anwendungsbereich bewährten Apps (Parkingpay, EasyPark, TWINT) möglich.

Vom 1. Juli 2020 an wird die Benützung der rund 400 Parkplätze, die sich im Eigentum oder im Mietverhältnis des Kantons befinden, gebührenpflichtig.

An Werktagen sind die Parkplätze des Kantons neu von 06.00 Uhr bis 18.00 Uhr kostenpflichtig, zwischen 18.00 Uhr und 06.00 Uhr ist das Parkieren gebührenfrei. Damit konnten die Anliegen der Sportvereine und von Parkplatzbenutzern in den Abendstunden sowie an den Wochenenden berücksichtigt werden.

Die erste halbe Stunde ist gratis, ab der 2. Stunde beträgt der Preis einheitlich 1.50 Franken pro Stunde. An Wochenenden und Feiertagen gilt neu ein Niedertarif (0.50 Franken pro Stunde, Tagespauschale 6.00 Franken). Die maximale Parkdauer ist auf 48 Stunden beschränkt. Motorräder, Leicht-, Klein- und dreiräderige Motorfahrzeuge sowie Motorfahrräder sind von der Parkgebühr befreit. Gehbehinderte Personen und Personen, die eine gehbehinderte Person begleiten, können auf den dafür vorgesehenen Parkfeldern ebenfalls gebührenfrei parkieren, wenn sie über eine Parkkarte für behinderte Personen verfügen.

Bei der Ausgestaltung der Parkplatzbewirtschaftung hat der Kanton auf tiefe Betriebskosten geachtet. Die Bezahlung ist mit Bargeld oder via Smartphone mit mehreren in diesem Anwendungsbereich bewährten Apps (Parkingpay, EasyPark, TWINT) möglich.

Zur Identifikation dient das Kennzeichen des Fahrzeugs. Die eigens für diesen Zweck gestaltete Tastatur ermöglicht eine einfache Eingabe. Die Parkberechtigung lässt sich auch am Smartphone effizient überprüfen.

Der Regierungsrat erwartet aus der Parkplatzbewirtschaftung Nettoerträge von 150 000 Franken pro Jahr. Gleichzeitig soll die Verfügbarkeit der Parkplätze auf den kantonalen Liegenschaften für Mitarbeitende und Kunden/Besucher der Verwaltung verbessert und eine Lenkungswirkung (vermehrte Nutzung des öffentlichen Verkehrs oder Velos) erzielt werden.

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20-41_MM_RR_Start_Parkplatzbewirtschaftung.pdf Download 0 20-41_MM_RR_Start_Parkplatzbewirtschaftung.pdf
Ausfuehrungsbestimmungen_Parkplatzbewirtschaftung.pdf Download 1 Ausfuehrungsbestimmungen_Parkplatzbewirtschaftung.pdf
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