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Coronavirus: Liquidität des Kantonsspitals gewährleisten

6. Mai 2020
Per 21. März 2020 hat der Bundesrat angeordnet, dass Spitäler nur noch dringend notwendige medizinische Untersuchungen und Eingriffe durchführen dürfen. Trotz der Aufhebung dieser Regelung per 27. April 2020 sieht sich das Kantonsspital Obwalden mit hohen Einkommensausfällen konfrontiert. Um die Liquidität des Kantonsspitals in dieser ausserordentlichen Situation sicherzustellen, hat der Regierungsrat beschlossen, eine Soforthilfe in der Höhe von gut 4,4 Millionen Franken zu sprechen.

Der Bundesrat hat am 21. März 2020 ein vorübergehendes Verbot für nicht-dringende medizinische Untersuchungen, Behandlungen und Therapien (Eingriffe) beschlossen. Er stellte damit sicher, dass die Spitäler auf einen möglichen starken Anstieg an COVID-19-Patienten vorbereitet sind und ihre Kapazitäten und Ressourcen entsprechend einsetzen können. In der Folge stellte das Kantonsspital Obwalden (KSOW) seinen Betrieb, mit Ausnahme der Notfallaufnahme, gänzlich ein.

Durch die getroffenen Schutzmassnahmen und dank der hohen Disziplin der Bevölkerung konnte in Obwalden eine grössere Welle an Hospitalisationen aufgrund des Coronavirus bisher glücklicherweise verhindert werden. Weil das KSOW jedoch gleichzeitig kaum noch reguläre Spitalleistungen durchführen konnte, fiel ein grosser Teil seiner Einnahmequellen weg. Hinzu kamen zusätzliche Aufwendungen für die Beschaffung von Schutzmaterial und andere Ausgaben im Zusammenhang mit dem Coronavirus. Auch nach der schrittweisen Wiedereinführung des Normalbetriebs ab dem 27. April 2020 ist nicht davon auszugehen, dass sich die Ertragslage sehr schnell stark verbessern wird. Bis Ende Mai ist mit einer Lücke von 4,413 Millionen Franken zu rechnen.

Um die Liquidität und damit den Betrieb des KSOW aufrechtzuhalten, hat der Regierungsrat beschlossen, das KSOW im Sinne einer Soforthilfe mit dem Betrag von maximal 4,413 Millionen Franken zu unterstützen. Es handelt sich dabei um eine Erhöhung des regionalpolitischen Beitrags zum Standorterhalt. „Die Mitarbeitenden des Kantonsspitals leisten hervorragende Arbeit. Innert kürzester Frist hat das KSOW die Infrastruktur und Abläufe zur Behandlung von COVID-19-Patienten bereitgestellt. Es ist wichtig, dass wir uns in dieser aussergewöhnlichen Situation hinter unser Spital stellen und ihm diese Überbrückungslösung ermöglichen“, sagt die Gesundheitsdirektorin Maya Büchi-Kaiser.

Da die weitere finanzielle Entwicklung momentan nicht absehbar ist und die Möglichkeit besteht, dass die Ergebnisausfälle in den nächsten Monaten wenigstens teilweise wieder kompensiert werden können, soll die definitive Verrechnung des Betrags erst auf Basis der Jahresrechnung 2020 vorgenommen werden. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfte ebenfalls geklärt sein, ob und inwiefern sich der Bund und die Versicherer an den Ertragsausfällen der Spitäler beteiligen werden.

Geschäftsunterlagen Kantonsrat:
www.ow.ch → Behörden → Kantonsrat → Geschäft → 32.20.07

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