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Regierungsrat beantragt Genehmigung der Schutz- und Nutzungsplanungen Auen Laui und Steinibach

30. April 2020
Der Regierungsrat hat die Schutz- und Nutzungsplanungen der Auen Laui und Steinibach erlassen und legt sie dem Kantonsrat zur abschliessenden Genehmigung vor.

Die Auen Laui und Steinibach sind im Bundesinventar der Auen von nationaler Bedeutung aufgeführt. Sie stehen unter Schutz und sind ungeschmälert zu erhalten. Der Kanton hat für die Konkretisierung und Durchsetzung des Schutzes zu sorgen.

Eine erste Fassung der Schutz- und Nutzungsplanung beider Auen war 2014 in der öffentlichen Auflage auf breiten Widerstand gestossen. Das Verfahren wurde sistiert. Eine Motion des Kantonsrats beauftragte den Regierungsrat im Herbst 2015, beim Bund um die Entlassung der Objekte Laui und Steinibach aus dem Bundesinventar zu ersuchen. Im Herbst 2017 lehnte der Bundesrat dieses Gesuch ab.

Daraufhin wurden die Schutz- und Nutzungsplanungen durch eine Arbeitsgruppe bestehend aus den beiden Motionären, Vertretern der Standortgemeinden Giswil und Sarnen sowie des Amts für Wald und Landschaft neu erarbeitet und Mitte April 2019 erneut einer Anhörung unterzogen. Basierend auf den eingereichten Stellungnahmen nahm der Regierungsrat geringfügige Anpassungen am Perimeter sowie redaktionelle Anpassungen am Reglement vor und gab das Geschäft anfangs dieses Jahres zur öffentlichen Auflage frei. Diese verstrich bezüglich der Aue Laui ohne Einsprachen. Einsprachen bezüglich des Schutzplanes der Aue Steinibach konnten geregelt werden und wurden von den Einsprechern zurückgezogen.

Der Regierungsrat hat die Schutz- und Nutzungsplanungen der beiden Auen Laui und Steinibach erlassen und legt sie nun dem Kantonsrat zur abschliessenden Genehmigung vor.

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